Fachnewsletter
BAMF beschleunigt Asylverfahren für Syrer und Iraker
Am 17. Oktober 2014 hatten sich die Innenminister des Bundes und der Länder auf die schnellere Bearbeitung von Asylanträgen von Flüchtlingen aus „extrem unsicheren Herkunftsländern“ geeinigt. Damit sollte schnell Klarheit über den Status der Betroffenen geschaffen werden. Ihre Anträge werden jetzt, so die Deutsche Welle vom 11. November 2014, vorrangig behandelt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge fragt bei syrischen und irakischen Staatsangehörigen jesidischen oder christlichen Glaubens die wesentlichen Punkte mit Fragebögen ab. Voraussetzung ist, dass die Betroffenen nur als Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt werden wollen, nicht die Asylberechtigung im Sinne von Artikel 16a GG anstreben. Ausgenommen von den verkürzten Verfahren sind Asylsuchende, für die nach der Dublin-III-Verordnung ein anderer Staat zuständig ist. Bei allem Verständnis für den Versuch, angesichts großer Zahlen von Asylneuantragstellern und einer immer noch viel zu geringen Zahl von Entscheidern im Bundesamt auf irgendeine Weise den Verfahrensrückstand in einer Größenordnung von mehr als 150.000 unerledigten Asylverfahren abbauen zu wollen: Hier wird mit den Entscheidungsalternativen der Notfallmedizin gearbeitet. Es gibt sozusagen nunmehr drei Kategorien von Asylantragstellern: Die aus „extrem unsicheren“ Herkunftsländern Stammenden und von der Politik häufig als die „wirklichen Flüchtlinge“ Apostrophierten, die im asylrechtlichen Schnellverfahren per Standardtextbaustein abgelehnten Asylantragsteller aus Serbien, Mazedonien und Bosnien, die aus angeblich evident „sicheren Herkunftsstaaten“ stammen, für die man jetzt per Gesetzesänderung die Liste der sicheren Herkunftsstaaten verlängert hat und die sonstigen Flüchtlinge. Von der Verfahrensdauer her sind sie die Gelackmeierten. Während das Bundesamt mit den Schnellverfahren für bestimmte Flüchtlingsgruppen die durchschnittliche Dauer der Asylverfahren verkürzt, wartet der „Normalflüchtling“, bei dem es einer intensiven Auseinandersetzung mit den Fluchtgründen bedarf, auch jetzt noch eineinhalb Jahre bis zur ersten Entscheidung.