01.07.2014

Newsletter Jul 2014

Kein BAföG für Laden­die­be – so könn­te man ein Urteil des Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richts vom 25. März 2014 zusam­men­fas­sen. Clau­di­us Voigt von der GGUA Müns­ter setzt sich in einer Stel­lung­nah­me mit die­sem Urteil aus­ein­an­der. Er kri­ti­siert, die Rich­ter des 5. Senats hät­ten sich offen­sicht­lich die Idee einer Drei­fach­be­stra­fung zu Eigen gemacht und jetzt die sozi­al­recht­li­che Stra­fe ein­ge­führt. Das Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt hat­te ent­schie­den: Ein gedul­de­ter Aus­län­der, der seit über zehn Jah­ren in Deutsch­land lebt, so der kon­kre­te Fall, hat kei­nen Anspruch auf BAföG, wenn er zu einer Geld­stra­fe von mehr als 50 Tages­sät­zen oder zu einer Frei­heits­stra­fe ver­ur­teilt wor­den ist. Das Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt scheint hier inter­pre­ta­to­risch weit über den ihm zukom­men­den Rah­men hin­aus­ge­schos­sen zu sein und frei­hän­dig Recht geschöpft zu haben. Von der Vor­schrift des BAföG sei­en „nach ihrer gram­ma­ti­ka­li­schen Fas­sung Sach­ver­hal­te erfasst, die sie nach dem erkenn­ba­ren Wil­len des Gesetz­ge­bers nicht erfas­sen soll.“ Der Gesetz­ge­ber habe Gedul­de­ten nur BAföG gewäh­ren wol­len, wenn sie durch Inte­gra­ti­on im Inland mit der deut­schen Kul­tur ver­traut sei­en. So wird eine im Gesetz nicht vor­ge­se­he­ne Inte­gra­ti­ons­pro­gno­se kre­iert und die Krea­ti­on vor­ab schon ein­mal inter­pre­tiert. Die Lücke des angeb­li­chen gesetz­ge­be­ri­schen Wil­lens schließt das Gericht. Qua­si neben­bei, so die Kri­tik von Clau­di­us Voigt, wer­de erst­ma­lig das poli­zei­li­che Füh­rungs­zeug­nis als Kri­te­ri­um für die Gewäh­rung einer Sozi­al­leis­tung ein­ge­führt. Ein Para­dig­men­wech­sel, für den es nach Auf­fas­sung des Bun­des­ver­wal­tungs­ge­rich­tes nicht ein­mal eines Tätig­wer­dens des Gesetz­ge­bers brauch­te. Ein skan­da­lö­ses Urteil, weit­ge­hend unge­ach­tet geblie­ben, weil die Rechts­schöp­fung die­ser Art für Gedul­de­te die Inlän­der zunächst ein­mal nicht trifft. War­te, war­te nur ein Weil­chen, bald kommt das Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt auch zu dir…