Bereits ab dem 01. Janu­ar sol­len gedul­de­te Men­schen einen frü­he­ren Zugang zu BAföG-Leis­tun­gen erhal­ten. Bis­lang muss­ten sie sich vier Jah­re lang in Deutsch­land auf­hal­ten, die­se Frist wur­de jetzt auf 15 Mona­te ver­kürzt. Jedoch wer­den Asyl­su­chen­de wei­ter­hin von der Aus­bil­dungs­för­de­rung ausgeschlossen.

Alle Beiträge von Fachpolitischer Newsletter N° 219 ansehen