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BAföG-Leistungen für Geduldete
Bereits ab dem 01. Januar sollen geduldete Menschen einen früheren Zugang zu BAföG-Leistungen erhalten. Bislang mussten sie sich vier Jahre lang in Deutschland aufhalten, diese Frist wurde jetzt auf 15 Monate verkürzt. Jedoch werden Asylsuchende weiterhin von der Ausbildungsförderung ausgeschlossen.