Fachnewsletter
BAfF äußert sich zur Umsetzung der EU-Aufnahmerichtlinie
In einer Stellungnahme hat sich die Bundesarbeitsgemeinschaft der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF) mit den Anforderungen an eine sachgerechte Umsetzung der EU-Aufnahmerichtlinie und der gesundheitlichen Versorgung geäußert. Bis zum 20.07.2015 ist die EU-Aufnahmerichtlinie in nationales Recht umzusetzen. Die EU-Staaten müssen beurteilen, ob Flüchtlinge zu den Gruppen der im Sinne der Richtlinie „Schutzbedürftigen“ gehören, also Minderjährige, unbegleitete Minderjährige, Behinderte, ältere Menschen, Schwangere, Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern, Opfer von Menschenhandel, Personen mit schweren körperlichen Erkrankungen, Personen mit psychischen Störungen oder Personen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schweren Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben, sind. Neben der Überprüfung der besonderen Schutzbedürftigkeit sind die sich hieraus ergebenden Bedarfe zu prüfen, was im Rahmen eines gesonderten Verfahrens geschehen kann. Die BAfF fordert vor diesem Hintergrund die Ausgabe von Krankenversicherungskarten für alle Flüchtlinge direkt nach der Einreise, die Finanzierung von notwendigen Dolmetscherleistungen und notwendigen Fahrtkosten, ein Beratungs- und Informationsangebot in Sachen sozialrechtlicher, psychosozialer und primärärztlicher Beratung und Erstversorgung sowie eine asylrechtliche Beratung. Darüber hinaus bedürfe es eines Ausbaus der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer und eines geänderten Finanzierungssystems.