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Baden-Württemberg beschließt neues Flüchtlingsaufnahmegesetz
Am 19. Dezember 2013 hat der Landtag von Baden-Württemberg das „Gesetz zur Neuordnung der Flüchtlingsaufnahme, über die Erstattung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und zur Änderung sonstiger Vorschriften“ nach zweijährigem Diskussions- und Beratungsprozess – auch unter Beteiligung des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg – verabschiedet. Die Neuregelung beinhaltet eine Reihe von Verbesserungen, auch wenn viele Forderungen des Flüchtlingsrates und Liga der Freien Wohlfahrtspflege nicht oder nur teilweise übernommen wurden.