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Aussetzung des Familiennachzugs von UMFs und die Verpflichtungen der UN-Kinderrechtskonvention
Ein Rechtsgutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages befasst sich mit der Einschränkung bzw. Aussetzung des Familiennachzugs von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen unter Berücksichtigung der Verpflichtungen aus der UN-Kinderrechtskonvention. Die Ausarbeitung „Vereinbarkeit der Regelungen des Asylpaketes II betreffend die Aussetzung des Familiennachzugs für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge mit der VN-Kinderrechtskonvention (KRK)“ kommt zu dem Schluss, dass die zeitweilige Aussetzung des Familiennachzugs im Grundsatz dem Leitgedanken des Kindeswohls aus Artikel 3 KRK widerspricht.