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Aussetzung des Familiennachzugs für UMFs verstößt gegen UN-Kinderrechtskonvention
Mit den Plänen der Bundesregierung, mit dem Entwurf eines Asylpaketes II den Familiennachzug für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge aussetzen zu wollen, beschäftigt sich das Deutsche Institut für Menschenrechte in einer Pressemitteilung am 23.11.2015. Eine Aussetzung des Familiennachzugs für zwei Jahre verstoße gegen die UN-Kinderrechtskonvention. Geflüchtete Kinder wären dadurch gezwungen, mindestens zwei Jahre ohne Eltern zu leben und müssten in der Jugendhilfe versorgt werden. Die Begründung des Ausschlusses vom Familiennachzug wird kritisiert. Im Gesetzgebungsverfahren wurde die Behauptung verbreitet, Minderjährige würden allein deswegen auf die Flucht geschickt, damit Nachzugsansprüche erlangt werden könnten. Das Deutsche Institut für Menschenrechte hält dies für einen Generalverdacht. Andere Gründe wie die Trennung auf dem Fluchtweg und kinderspezifische Fluchtgründe wie Zwangsrekrutierungen würden außer Acht gelassen. Die Aussage lasse sich auch empirisch nicht belegen.