01.12.2011

Newsletter Dec 2011

Man mag es kaum glau­ben, aber es ist so: Aus­län­der­be­hör­den woll­ten Mit­te Novem­ber syri­sche Staats­an­ge­hö­ri­ge zwin­gen, einen Anhö­rungs­ter­min bei der syri­schen Bot­schaft wahr­zu­neh­men und kün­dig­ten die zwangs­wei­se Durch­set­zung an, wenn die­ser Anord­nung nicht Fol­ge geleis­tet wür­de. In zwei PRO ASYL bekann­ten Fäl­len wur­de dem durch Eil­be­schlüs­se des Ver­wal­tungs­ge­richts Mag­de­burg ein Rie­gel vor­ge­scho­ben. In einem der Beschlüs­se heißt es u.a., die Aus­län­der­be­hör­de habe in kei­ner Wei­se erwo­gen, ob sie es syri­schen Staats­an­ge­hö­ri­gen und auch Staa­ten­lo­sen aus Syri­en, die ein noch offe­nes, nicht ersicht­lich aus­sichts­lo­ses Asyl­fol­ge­ver­fah­ren betrei­ben, vor dem Hin­ter­grund der aktu­el­len all­ge­mein­kun­di­gen Situa­ti­on in Syri­en zumu­ten kön­ne, die Bot­schaft Syri­ens auf­zu­su­chen. Die Aus­län­der­be­hör­de hät­te sich bewusst machen müs­sen, dass eine Vor­füh­rung zur Fol­ge hat, dass sich der Vor­ge­führ­te qua­si in das Staats­ge­biet Syri­ens begibt. Der Aus­län­der­be­hör­de hät­te auch klar sein müs­sen, dass sich eine Rück­kehr­ge­fähr­dung noch wei­ter stei­ge­re, wenn sich der Aus­län­der in der Bot­schaft äußern müs­se. Dass Aus­län­der­be­hör­den Vor­füh­run­gen vor der syri­schen Bot­schaft dem­ge­gen­über für ganz nor­mal hal­ten, hat wohl auch etwas damit zu tun, dass die Bun­des­re­gie­rung es nicht ein­mal fer­tig gebracht hat, einen förm­li­chen Abschie­bungs­stopp zu erlas­sen. Noch immer gibt es nur eine Emp­feh­lung an die Län­der, es sei der­zeit „nicht rat­sam“ abzu­schie­ben. Das deutsch-syri­sche Rück­über­nah­me­ab­kom­men exis­tiert wei­ter. „Pac­ta sunt ser­van­da“ sagt sich da der obrig­keits­hö­ri­ge deut­sche Behördenmitarbeiter.