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Ausländerbehörden bestehen auf Vorführungen vor der syrischen Botschaft
Man mag es kaum glauben, aber es ist so: Ausländerbehörden wollten Mitte November syrische Staatsangehörige zwingen, einen Anhörungstermin bei der syrischen Botschaft wahrzunehmen und kündigten die zwangsweise Durchsetzung an, wenn dieser Anordnung nicht Folge geleistet würde. In zwei PRO ASYL bekannten Fällen wurde dem durch Eilbeschlüsse des Verwaltungsgerichts Magdeburg ein Riegel vorgeschoben. In einem der Beschlüsse heißt es u.a., die Ausländerbehörde habe in keiner Weise erwogen, ob sie es syrischen Staatsangehörigen und auch Staatenlosen aus Syrien, die ein noch offenes, nicht ersichtlich aussichtsloses Asylfolgeverfahren betreiben, vor dem Hintergrund der aktuellen allgemeinkundigen Situation in Syrien zumuten könne, die Botschaft Syriens aufzusuchen. Die Ausländerbehörde hätte sich bewusst machen müssen, dass eine Vorführung zur Folge hat, dass sich der Vorgeführte quasi in das Staatsgebiet Syriens begibt. Der Ausländerbehörde hätte auch klar sein müssen, dass sich eine Rückkehrgefährdung noch weiter steigere, wenn sich der Ausländer in der Botschaft äußern müsse. Dass Ausländerbehörden Vorführungen vor der syrischen Botschaft demgegenüber für ganz normal halten, hat wohl auch etwas damit zu tun, dass die Bundesregierung es nicht einmal fertig gebracht hat, einen förmlichen Abschiebungsstopp zu erlassen. Noch immer gibt es nur eine Empfehlung an die Länder, es sei derzeit „nicht ratsam“ abzuschieben. Das deutsch-syrische Rückübernahmeabkommen existiert weiter. „Pacta sunt servanda“ sagt sich da der obrigkeitshörige deutsche Behördenmitarbeiter.