Fachnewsletter
Auseinandersetzung um Kirchenasyle
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche hat mit einer Stellungnahme am 30. Januar 2015 darauf reagiert, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zuvor eine neue Bewertung von Kirchenasylen in die Öffentlichkeit lanciert hatte. Es geht dabei um Flüchtlinge, denen nach der Dublin-III-Verordnung die Rückschiebung in ein anderes europäisches Land droht. Das BAMF äußerte seine Einschätzungen, dass in sogenannten Dublin-Fällen in der Regel keine Gefahr für Leib und Leben drohe, Menschen im Kirchenasyl künftig als „flüchtig“ gelten, wodurch sich die Frist, nach deren Ablauf Deutschland für das Asylverfahren erstzuständig wäre, von 6 auf 18 Monate verlängern würde. Zudem bedeute der Ablauf dieser verlängerten Frist auch nicht zwangsläufig, dass das Asylbegehren tatsächlich in Deutschland geprüft werden müsse. Dem tritt die Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche entgegen.