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Ausbau von Frontex: Neue Abschottungsarchitektur auf Kosten von Menschenrechten
Mit dem Vorschlag für eine „Verordnung für einen Europäische Grenz- und Küstenschutz“ vom 15. Dezember drängt die Kommission auf die bisher umfassendste Mandatserweiterung für die EU-Grenzagentur Frontex und damit einen drastischen Ausbau der EU-Abschottungsapparatur. Bei ihrem Treffen der Staats- und Regierungschefs am 17./18. Dezember in Brüssel, wurde über einen entsprechenden Vorschlag der EU-Kommission beraten. Bis Juni 2016 soll eine Einigung über die Neuausrichtung des europäischen Grenzschutzes erreicht werden.Der Vorschlag im Detail: Künftig soll Frontex nicht mehr nur koordinieren und darauf angewiesen sein, dass die Mitgliedsstaaten Material und Personal für gemeinsame Operationen bereitstellen. Mindestens 1.500 Grenzbeamte und eine Reserve an technischer Ausrüstung sollen der Agentur nun fest von den Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt werden. Innerhalb von drei Tagen können diese Beamten an den jeweiligen Außengrenzen zum Einsatz kommen. Die „Europäische Agentur für Grenz- und Küstenschutz“ soll in Zukunft auch selbstständig Ausrüstung erwerben können. Der unter den Mitgliedstaaten umstrittenste Punkt im Vorschlag der EU-Kommission: Frontex soll auch gegen den Willen betroffener Mitgliedstaaten tätig werden können – den Mitgliedstaaten, die ihre Grenzen nicht genügend schützen, soll ein Eingreifen der neuen europäischen Grenz- und Küstenwache aufgenötigt werden. (Art. 18). Frontex soll auch in Europas Abschiebemaschinerie künftig eine noch entscheidendere Rolle spielen. Dem Verordnungs-Vorschlag der Kommission zufolge soll ein Rückführungsbüro bei der Agentur angesiedelt werden. Auch sogenannte „Schnelle Eingreiftruppen für Rückführungen sind vorgesehen“. (Art. 31)
Frontex soll den Schutz der Außengrenzen nun eigenmächtig in die Hand nehmen und dafür mit den entsprechenden Ressourcen und Kompetenzen ausgestattet werden. Es drohen schwere Rechtsverletzungen, darauf deutet beispielsweise die Äußerung von Bundesinnenminister Thomas de Maizière hin, Frontex solle konkret die Rückführung von Schiffen zu ihrem Startpunkt veranlassen: Die Grenzschutzagentur könne „dann ein Schiff dahin zurückschleppen, wo es hergekommen ist – zum Beispiel in die Türkei“, so de Maizière. Solche Push-Backs sind völkerrechtswidrige Zurückweisungen von Schutzsuchenden und damit ein massiver Verstoß gegen das Non-Refoulement-Gebot (Art. 33 Genfer Flüchtlingskonvention). Aus der Türkei gibt es bereits wenige Wochen nach dem Deal mit der EU alarmierende Berichte über Menschenrechtsverletzungen. Der Ausbau von Frontex zu einer europäischen Agentur für Grenz- und Küstenschutz mit supranationalen Interventionsrechten, würde den europäischen Flüchtlingsschutz massiv aushöhlen – die europäischen Architekten der Festung Europa entwerfen neue Abwehrszenarien.