01.10.2012

Newsletter Oct 2012

Die Bun­des­re­gie­rung hat am 10. Sep­tem­ber 2012 eine klei­ne Anfra­ge der Bun­des­tags­frak­ti­on Die Lin­ke zur „Auf­nah­me und Unter­stüt­zung syri­scher Flücht­lin­ge“ beant­wor­tet (BT Druck­sa­chen 17/10522 und 17/10624). Dem­nach wur­den seit Jah­res­be­ginn sehr viel mehr syri­sche Staats­an­ge­hö­ri­ge in Grie­chen­land auf­ge­grif­fen, ein Zei­chen, dass immer mehr Syrer sich für den Ver­such der Wei­ter­flucht aus Erst­auf­nah­me­staa­ten ent­schlie­ßen, in denen sie unter oft schwie­rigs­ten Bedin­gun­gen leben. Die Bun­des­re­gie­rung stellt in ihrer Ant­wort fest, dass die­se Syrer ohne gül­ti­gen Auf­ent­halts­ti­tel in Grie­chen­land nicht anders als sons­ti­ge auf­ge­grif­fe­ne Aus­län­der behan­delt wür­den. Das aller­dings kann alle die­je­ni­gen nur beun­ru­hi­gen, die sich mit der grie­chi­schen Behand­lung auf­ge­grif­fe­ner Aus­län­der aus­ken­nen. An ande­rer Stel­le gesteht die Bun­des­re­gie­rung über­ra­schend ein, dass Asyl­su­chen­de in Zypern und Grie­chen­land unter man­gel­haf­ten Bedin­gun­gen unter­ge­bracht wür­den. Man spre­che sol­che Miss­stän­de in Gesprä­chen mit bei­den Regie­run­gen an. Dafür kön­nen sich die Betrof­fe­nen vor­erst nichts kau­fen. Deut­lich wird aus der Ant­wort der Bun­des­re­gie­rung, dass sie um die Bedeu­tung der ver­schärf­ten Grenz­über­wa­chung an der Land­gren­ze weiß, die zu einer Ver­la­ge­rung der Flucht­be­we­gun­gen an die tür­ki­sche West­küs­te geführt hat und damit ein Schlag­licht auf die jüngs­ten kata­stro­pha­len Schiffs­un­ter­gän­ge wirft. Seit Beginn des Kon­flik­tes, so eine wei­te­re Ant­wort, hat Deutsch­land 26 syri­schen Flücht­lin­gen in huma­ni­tä­ren Ein­zel­fäl­len die Ein­rei­se nach Deutsch­land erlaubt. Alles in allem belegt die Ant­wort, wie sehr die ange­kün­dig­te Bereit­schaft zur Auf­nah­me syri­scher Flücht­lin­ge bis­lang von der Rea­li­tät ent­fernt ist. In der Ant­wort auf Fra­ge 16 erklärt die Bun­des­re­gie­rung jeden­falls, dass sie die Richt­li­nie der EU zum vor­über­ge­hen­den Schutz im Fal­le eines „Mas­sen­zu­stroms“ Schutz­be­dürf­ti­ger nicht ein­set­zen will. Ein sol­cher sei der­zeit nicht gege­ben. Da lohnt es sich doch, zynisch for­mu­liert, im Vor­feld dafür zu sor­gen, dass die Flücht­lin­ge weit weg von den EU-Außen­gren­zen bleiben.