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Aufnahme afghanischer Ortskräfte ist kein Gnadenakt
Rechtsanwalt Victor Pfaff (Frankfurt) hat beim Deutschen Anwaltstag 2014 ein kurzes Papier zum Thema „Schutzpflicht gegenüber Ortskräften bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr – Die Aufnahme gefährdeter Ortskräfte (Afghanistan)“ vorgelegt. Man stelle fest, dass in der Praxis der beteiligten Ressorts, eine Art „In-Camera-Verfahren“ (Geheimverfahren) zustande gekommen sei. Die Rechtsweggarantie des Artikels 19 Absatz 4 GG, die normalerweise jedem Visumantragsteller zur Verfügung stehe, gelte nicht für afghanische Mitarbeiter der Bundeswehr. Dies sei mit der Verfassung nicht in Einklang zu bringen. Das Verfahren müsse in den gesetzlichen Rahmen zurückversetzt werden, in den es gehöre, nämlich ein Visumverfahren beginnend mit dem Antrag und endend mit einem Bescheid. Das aktuelle absolutistisch anmutende Kabinettsverfahren müsse auf den Boden des Grundgesetzes zurückgeholt und der Kontrolle der Justiz unterworfen werden. Die Aufnahme von Ortskräften sei kein Gnadenakt, sondern „eine menschenrechtliche Verpflichtung aus vorangegangenem gefährlichen Tun.“