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Aufhebung der Residenzpflicht in Mecklenburg-Vorpommern
Kurz vor Weihnachten hat die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern einen dringend gehegten Wunsch von Flüchtlingen und UnterstützerInnen erfüllt und die Residenzpflicht für Asylbewerber und ehemalige Asylbewerber mit Duldung aufgehoben. Sie können sich künftig vorübergehend ohne eine besondere Erlaubnis der zuständigen Ausländerbehörde im gesamten Gebiet des Landes Mecklenburg-Vorpommern aufhalten. Bislang war Mecklenburg-Vorpommern in vier Aufenthaltsbereiche eingeteilt. Der Innenminister des Landes Lorenz Caffier (CDU), hat das unter anderem begründet mit der verbesserten Möglichkeit, so den Bedürfnissen des täglichen Lebens entsprechen zu können, soziale Kontakte, Arztbesuche, sportliche Betätigungen und den Besuch kultureller und religiöser Veranstaltungen zu erleichtern. Damit hat sich im Jahr 2011 beim Thema Residenzpflicht mehr bewegt als in vielen Jahren zuvor, wenn es auch bei der Kritik von PRO ASYL und der Flüchtlingsräte an dem grundsätzlich diskriminierenden Charakter des Residenzpflichtsystems bleibt, solange diese im Gesetz besteht.