Es kommt immer wie­der vor, dass Poli­ti­ker die Gewin­nung von Län­der­in­for­ma­tio­nen in die eige­ne Hand neh­men und mei­nen, man kön­ne sich per Kurz­auf­ent­halt in Her­kunfts­län­dern von Flücht­lin­gen ein aus­sa­ge­kräf­ti­ges Bild über die Men­schen­rechts­si­tua­ti­on ver­schaf­fen. Eine sol­che ziem­lich nai­ve Rei­se­grup­pe aus der Schweiz reis­te Anfang Febru­ar 2016 nach Eri­trea und sorg­te für Schlag­zei­len. Ein Mit­rei­sen­der Poli­ti­ker der schwei­ze­ri­schen Volks­par­tei stell­te auf­grund des Auf­ent­hal­tes gar den UN-Bericht zu Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen, Zwangs­ar­beit, will­kür­li­che Fol­ter in Eri­trea in Fra­ge. Er habe kei­nen Über­wa­chungs­staat gese­hen. Das Gan­ze dien­te offen­bar der Unter­maue­rung der For­de­rung, die schwei­ze­ri­sche Asyl­pra­xis zu Eri­trea neu zu beur­tei­len. Auch hier erhal­ten eri­tre­ische Staats­an­ge­hö­ri­ge bis­lang in gro­ßem Aus­maß Schutz. Die Schwei­ze­ri­sche Flücht­lings­hil­fe nahm die Vor­gän­ge zum Anlass für eine kur­ze Infor­ma­ti­on „Auf wel­che Län­der­in­for­ma­tio­nen kann man sich verlassen?“.

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