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„Asylstopp“ in Österreich
Es sollten keine weiteren Asylgesuche bearbeitet werden – auch keine Anträge auf Familienzusammenführung. Die Anweisung der österreichischen Innenministerin, Johanna Mikl-Leitner, löste Entrüstung aus. Neue Anträge würden zwar registriert, aber nicht weiter bearbeitet. Ausgenommen seien Dublin-Fällen, wo eine Abschiebung in ein anderes EU-Land vorgesehen ist. Wer abgeschoben werden kann, soll schnell behandelt werden – alle anderen Anträge werden auf Eis gelegt. Mehrere Abteilungen wurden angewiesen, sich auf Abschiebungen abgelehnter Asylsuchender zu konzentrieren. Zur rechtlichen Begründung wird angeführt, dass das Verfahren per Gesetz in „angemessener Frist“ durchzuführen sei. Die Frist hänge jedoch von den Umständen in der aktuellen Situation ab. „Das Gesetz eröffnet hier also die Möglichkeit, das Asylverfahren befristet, an den Umständen und der aktuellen Situation orientiert, auszusetzen“, hieß es aus dem Innenressort, so die Presse am 12. Juni 2015. Mit ihrem Vorgehen wolle sie Druck auf die anderen EU-Länder ausüben, durch feste Quoten mehr Verantwortung für Asylsuchende zu übernehmen, so Mikl-Leitner. Pünktlich zum Treffen der EU-Innenminister hatte sie den Vorstoß eingebracht. Ziel sei es auch, die Attraktivität Österreichs für Flüchtlinge zu verringern: Bisher sei die Bearbeitungszeit für Asylanträge mit durchschnittlich vier Monaten verglichen mit anderen EU-Staaten äußerst niedrig ausgefallen. Das soll sich nun ändern: Der „Asylexpress Österreich“ solle gestoppt werden, so die Innenministerin. Für ihr Vorgehen erntete Mikl-Leitner lautstarke Kritik von OppositionspolitikerInnen und Menschenrechtsorganisationen. Nils Muiznieks, Menschenrechtskommissar des Europarates äußerte sich via Twitter: Die Entscheidung der österreichischen Regierung sei die falsche Antwort auf die fehlende Solidarität in Europa. Menschenrechtliche Verpflichtungen dürften nicht umgangen werden.