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AsylbLG: Bund lässt Länder im Regen stehen
Vertreterinnen und Vertreter der Bundesländer haben sich Mitte August in Mainz darauf geeinigt, bundesweit einheitliche Sätze nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu zahlen. Es handelt sich um eine Reaktion auf das Verfassungsgerichtsurteil vom 18. Juli 2012, mit dem die bisherigen Leistungssätze als evident unzureichend und verfassungswidrig bewertet wurden. Kritisiert wird in der Presseerklärung des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen des Landes Rheinland-Pfalz vom 21. August 2012, dass auch jetzt beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales niemand gewillt zu sein scheint, sich kurzfristig mit dem Thema zu befassen. Damit lasse der Bund die Länder im Regen stehen und gebe ein fatales politisches Signal an die schutzsuchenden Menschen. Am 29. August 2012 äußerten sich die rheinland-pfälzische Integrationsministerin Irene Alt und der Finanzminister Carsten Kühl erneut zum AsylbLG. Sie forderten die ersatzlose Streichung des Gesetzes und die Versorgung der bislang ausgegrenzten Gruppen im Rahmen der existierenden Sozialleistungssysteme des SGB II und des SGB XII. Das AsylbLG habe von Beginn an einen diskriminierenden Charakter gehabt.