01.03.2013

Newsletter Mar 2013

In der­sel­ben Aus­ga­be des Asyl­ma­ga­zins schreibt Danie­la Haar­huis, Poli­tik­wis­sen­schaft­le­rin aus Müns­ter, über „Men­schen­recht­li­che Her­aus­for­de­run­gen an Fron­tex“. Im Hin­ter­grund steht die Kri­tik der euro­päi­schen Gerich­te am EU-Grenz­ma­nage­ment, wie sie etwa in der soge­nann­ten Hir­si-Ent­schei­dung des Euro­päi­schen Gerichts­hofs für Men­schen­rech­te ihren Aus­druck gefun­den hat. Inzwi­schen hat sich auch der Euro­päi­sche Gerichts­hof mit Fra­gen der Recht­mä­ßig­keit der Arbeit von Fron­tex beschäf­tigt. In einem Urteil des EuGH vom 5. Sep­tem­ber 2012 wur­de ein Beschluss des Rates für nich­tig erklärt, der Vor­schrif­ten für die Arbeit von Fron­tex ent­hält. Es gehe dabei nicht ledig­lich um Ver­fah­rens­mo­da­li­tä­ten im Sin­ne des Schen­ge­ner Grenz­ko­de­xes, son­dern um Fra­gen, die der Uni­ons­ge­setz­ge­ber selbst regeln müs­se. Die Ent­wick­lung der letz­ten Zeit fasst Danie­la Haar­huis so zusam­men: Es gebe bei Fron­tex einen de fac­to nicht unab­hän­gi­gen Grund­rechts­be­auf­trag­ten, wäh­rend das Euro­päi­sche Par­la­ment erfolg­reich sei­ne Betei­li­gungs­rech­te ein­ge­klagt habe. Das Pro­jekt Euro­sur, das für 2014 geplan­te Grenz­über­wa­chungs­sys­tem des Schen­gen­raums, wer­de wei­ter vor­an­ge­trie­ben. Eine euro­päi­sche Stra­te­gie zum Schutz der Men­schen­rech­te sei nicht zu erken­nen. Die Exis­tenz einer euro­päi­schen Agen­tur, wie sie Fron­tex dar­stellt, sei Aus­druck des feh­len­den Wil­lens ech­ter Kom­pe­tenz­ver­la­ge­rung auf die euro­päi­sche Funk­ti­ons­ebe­ne. Mit der Über­tra­gung von Ein­zel­auf­ga­ben an Fron­tex wer­de aller­dings auch ein Out­sour­cing von Ver­ant­wor­tung betrie­ben. Fron­tex habe zum Teil die Funk­ti­on eines Prü­gel­kna­ben für die EU-Mit­glied­staa­ten. Die Autorin schlägt eine Rei­he von Maß­nah­men für einen effek­ti­ven Men­schen­rechts­schutz im Rah­men der Fron­tex-Arbeit vor, dar­un­ter die Ver­öf­fent­li­chung von Fron­tex-Abkom­men mit Dritt­staa­ten, die tat­säch­li­che Unab­hän­gig­keit des Grund­rechts­be­auf­trag­ten und die Ein­rich­tung eines par­la­men­ta­ri­schen Kon­troll­gre­mi­ums. Das wird vie­len nicht genü­gen, ins­be­son­de­re vor dem Hin­ter­grund der fak­tisch kaum zu über­wa­chen­den Arbeit von Fron­tex an den Außen­gren­zen und in den Vorfeldstaaten.