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Artikel zu sozialrechtlichen Rahmenbedingungen für Asylsuchende
Im Asylmagazin Nummer 6/2013 beschäftigt sich Sascha Kellmann, Rechtsanwalt aus Köln, mit dem Thema „Sozialrechtliche Rahmenbedingungen für besonders Schutzbedürftige“. Es geht um Ansprüche und Rechtsschutz während des Asylverfahrens und danach, soweit es um die Erlangung von Krankenversorgungsleistungen im weiteren Sinne für besonders schutzbedürftige Asylsuchende geht. Der Autor kommt zu dem Schluss, dass es nach den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu § 3 AsylbLG – also zur Höhe der Leistungen – auch im Rahmen des § 4 AsylbLG, der die Krankenversorgung regelt, gesetzliche Änderungen geben müsse. Die bisherige Regelung der Krankenversorgung unterliege auch der vom Bundesverfassungsgericht kritisierten politischen Grundidee, keine Anreize für die Einreise allein zum Zwecke der Krankenbehandlung zu bieten. Er stellt in Frage, dass die geplante Verkürzung der Vorbezugszeit geminderter Leistung im Rahmen des § 2 Abs. 1 AsylbLG auf 24 Monate geeignet sein könnte, einen verfassungskonformen Zugang zu Gesundheitsversorgung zu eröffnen. Auch bedürfe es wegen der Unklarheiten der Regelung des bisherigen § 4 AsylbLG einer gesetzlichen Klarstellung, wenn die Vorgaben der EU-Aufnahmerichtlinie in nationales Recht umzusetzen sind.