Der Bun­des­fach­ver­band unbe­glei­te­te min­der­jäh­ri­ge Flücht­lin­ge (BUMF) und der Flücht­lings­rat Thü­rin­gen e.V. haben unter dem Titel „Die Vor­be­rei­tung auf die Anhö­rung von unbe­glei­te­ten min­der­jäh­ri­gen Flücht­lin­gen im Asyl­ver­fah­ren“ eine Arbeits­hil­fe für Vor­mün­der und Begleit­per­so­nen her­aus­ge­ge­ben. Die per­sön­li­che Anhö­rung zu den Flucht­grün­den ist der zen­tra­le Moment im Asyl­ver­fah­ren. Beson­ders unbe­glei­te­te Kin­der, sofern schon eine Anhö­rung statt­fin­det, und Jugend­li­che soll­ten auf die­se Anhö­rung vor­be­rei­tet wer­den. Auch Vor­mün­der soll­ten infor­miert sein, um die ihnen über­tra­ge­ne elter­li­che Sor­ge im Sin­ne des Kin­des­wohls aus­üben zu kön­nen. Bei­stän­den als beglei­ten­den Ver­trau­ens­per­so­nen kommt eine unter­stüt­zen­de Rol­le zu.

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