Nur sel­ten gelin­gen deut­schen Sicher­heits­be­hör­den aktu­ell Erfol­ge im Kampf gegen gewalt­be­rei­ten Rechts­extre­mis­mus, wenn Flücht­lings­hei­me ange­grif­fen oder Men­schen auf der Stra­ße atta­ckiert wer­den. Die Auf­klä­rungs­quo­te bei Anschlä­gen in die­sem Kon­text ist gering und liegt bei etwa einem Vier­tel der Delik­te. Der Schutz der Flücht­lings­wohn­hei­me sto­ße an prak­ti­sche Gren­zen, so Poli­zei­ge­werk­schaft­ler. Man sei per­so­nell nicht in der Lage, rund um die Uhr alle poten­ti­ell gefähr­de­ten Objek­te zu über­wa­chen. Die Erkennt­nis­se des Staats­schut­zes zu den Täter­struk­tu­ren sind eher mit Vor­sicht zu genie­ßen. Man gehe nicht davon aus, dass die Angriffs­wel­le von einer Instanz gesteu­ert wer­de oder es einen bun­des­wei­ten Zusam­men­schluss gebe. Man braucht in Zei­ten des Inter­nets kei­nen bun­des­wei­ten Zusam­men­schluss oder ein Zen­tral­ko­mi­tee. Das recht­fer­tigt umge­kehrt aber nicht die Schluss­fol­ge­rung, es han­de­le sich eher um Ein­zel­tä­ter oder Kleinst­grup­pen. Wer die­se dicho­to­mi­sche Sicht­wei­se in die Welt setzt, han­delt naiv oder hängt wohl wei­ter­hin der The­se an, der Natio­nal­so­zia­lis­ti­sche Unter­grund NSU sei eine Kleinst­grup­pe ohne die not­wen­di­gen Ver­bin­dun­gen und Unter­stüt­zungs­struk­tu­ren gewesen.

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/fluechtlinge-anschlaege-lassen-sich-kaum-verhindern-a-1045566.html

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