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Anfrage zu ausländerrechtlichen Bestimmungen im Zuge der Terrorbekämpfung
Eine Kleine Anfrage der Grünen Bundestagsfraktion „Ausländer- bzw. aufenthaltsrechtliche Maßnahmen zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus“ (BT-Drucksache 17/6901) versuchte aufzuhellen, wie die ausländer- bzw. aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen, die im Zuge der Terrorismusbekämpfung seit 2002 eingeführt wurden, angewendet wurden und gewirkt haben. Sie unterliegen allesamt keiner gesetzlichen Befristung. Bei der Evaluierung des Terrorismusbekämpfungsgesetzes wurden diese Fragen nicht untersucht. Viel wissen will man auf Seiten der Bundesregierung offenbar auch nicht, wie die Antwort belegt. Die Bundesregierung erklärt in der Vorbemerkung zu ihrer Antwort, dass nach Mitteilung fast aller Bundesländer zur Gesamtthematik der Kleinen Anfrage im Wesentlichen keine Arbeitsstatistiken geführt werden bzw. keine systematisch auswertbaren Aufzeichnungen aufgetrieben werden können. Nahezu alle Länder hätten erklärt, dass eine nachträgliche Erhebung solcher Daten mit vertretbarem Aufwand nicht zu leisten sei. Einige Länder hätten mit Hinweis auf fehlendes belastbares Material fast keine Angaben übermittelt. So bleibt der Kern der Frage, wie die eingeführten Regelungen sich tatsächlich auswirken, extrem lückenhaft. Hier wird ein Arsenal an Maßnahmen vorrätig gehalten, das offenbar keiner effektiven Kontrolle unterliegt.