01.08.2014

Newsletter Aug 2014

„Rück­über­stel­lun­gen von Asyl­su­chen­den nach Bul­ga­ri­en sind wei­ter­hin aus­zu­set­zen“. Dies ver­tritt Amnes­ty Inter­na­tio­nal als Ergeb­nis einer jetzt ver­öf­fent­lich­ten Recher­che in Bul­ga­ri­en, die im März 2014 statt­ge­fun­den hat. Es gebe wei­ter­hin sys­te­mi­sche Män­gel bei der Behand­lung von Asyl­su­chen­den in Bul­ga­ri­en. Sie wür­den dort nach wie vor rou­ti­ne­mä­ßig inhaf­tiert und die Auf­nah­me­be­din­gun­gen sei­en wei­ter­hin unzu­rei­chend. Für inhaf­tier­te Asyl­su­chen­de bestimm­ter Natio­na­li­tä­ten gebe es Schwie­rig­kei­ten bei der Regis­trie­rung ihrer Asyl­an­trä­ge. Zudem befürch­tet Amnes­ty Inter­na­tio­nal, dass der fest­stell­ba­re deut­li­che Rück­gang der Zahl Ankom­men­den in Bul­ga­ri­en das Ergeb­nis von Grenz­kon­troll­prak­ti­ken ist, die schutz­be­dürf­ti­gen Per­so­nen schon die Ein­rei­se und die Asyl­an­trag­stel­lung unmög­lich machen. Prak­ti­ken der Grenz­über­wa­chung wer­den eben­so geschil­dert wie Zeu­gen­aus­sa­gen, nach denen soge­nann­te Push-Backs (ille­ga­le Zurück­wei­sun­gen) in die Tür­kei statt­ge­fun­den haben sollen.