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Amnesty-Bericht: Türkei schiebt syrische und irakische Flüchtlinge ab
Das Auswärtige Amt hat am 28.12.2015 eine schriftliche Anfrage des Abgeordneten Volker Beck (MdB/Die Grünen) beantwortet. Er hatte gefragt, welche Erkenntnisse der Bundesregierung vorliegen, dass türkische Behörden im Jahr 2015 syrische und irakische Staatsangehörige willkürlich bzw. rechtswidrig in Gewahrsam genommen oder inhaftiert, misshandelt und/oder zwangsweise nach Syrien oder in den Irak zurückgeführt hätten, wie dies ein Amnesty-Bericht kritisiert. Antwort: Der genannte Bericht sei der Bundesrepublik bekannt, die meisten Angaben könnten nicht aus eigener Kenntnis bestätigt werden. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die türkische Regierung weiterhin zu ihrer Zusicherung steht, wonach keine syrischen Flüchtlinge nach Syrien abgeschoben werden, dass das „Non-Refoulement“-Prinzip also eingehalten wird. Volker Beck erklärte zur Antwort, blindes Vertrauen in die türkische Regierung sei fehl am Platz. Warum der Amnesty-Bericht nicht zutreffen solle, erschließe sich aus der Antwort der Bundesregierung nicht. Womöglich werde die Bundesregierung so Komplizin schwerwiegender Verletzungen des Völkerrechts.