Fachnewsletter
Altersfeststellung bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen
In einem Beitrag für die ZJJ befasst sich Dr. Hendrik Cremer vom Deutschen Institut für Menschenrechte mit den Rechten unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge auf Betreuung und Unterbringung nach Art. 20 der UN-Kinderrechtskonvention. Unbegleitete Minderjährige haben nach Art. 20 KRK ein Recht auf Unterbringung und Betreuung zum Wohl des Kindes. Aus Art. 20 KRK folge zudem, dass unbegleitete Minderjährige nicht an der Grenze zurückgewiesen oder in Abschiebungshaft genommen werden dürften. Auch aufenthaltsrechtlicher Schutz könne sich aus demselben Artikel ergeben. Ausführlich beschäftigt sich der Beitrag mit der Praxis der Altersfeststellung in Deutschland, die von entscheidender Bedeutung für die Frage ist, ob jemand als minderjährig eingeschätzt wird und damit im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe unterzubringen ist. Die weiterbestehende Praxis der Anfertigung von Röntgenaufnahmen sei mit dem grund- und menschenrechtlich verbrieften Recht auf körperliche Unversehrtheit nicht zu vereinbaren. Auch andere Praktiken degradierten die Betroffenen zu Objekten. Um die menschenrechtswidrige Praxis zu beenden, sei es erforderlich, bundesweit gültige Standards zur Alterseinschätzung zu entwickeln.