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Änderung der Beschäftigungsverordnung
Durch eine Änderung der Beschäftigungsverordnung haben Asylbewerber und Geduldete nun die Möglichkeit, ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit mindestlohnfreie Praktika zu absolvieren. Die Regelung gilt dabei für Pflichtpraktika, Praktika mit einer Dauer von bis zu drei Monaten, ausbildungs- oder studienbegleitende Praktika und Einstiegsqualifizierungen in die Berufsausbildungsvorbereitung.