Die Egyp­ti­an Uni­on for Human Rights (EUHR) hat Ende April 2015 einen Geset­zes­ent­wurf zur Bekämp­fung „ille­ga­ler Migra­ti­on“ ein­ge­reicht, so die Online­zei­tung Al Moni­tor am 14. Mai 2015. Der Inhalt des Geset­zes­vor­schlags lässt kaum ver­mu­ten, dass er aus der Feder einer Men­schen­rechts­or­ga­ni­sa­ti­on kommt. Der aus 17 Arti­keln bestehen­de Ent­wurf defi­nie­re ille­ga­le Migra­ti­on als „jede Akti­vi­tät einer Ein­zel­per­son oder Grup­pe, die zur Anstif­tung oder dem Ver­such führt, das Land regio­nal, inter­na­tio­nal oder inner­halb des Kon­ti­nents ohne Erlaub­nis oder Lizenz der jewei­li­gen Behör­den zu ver­las­sen“. Der von EUHR ein­ge­reich­te Geset­zes­ent­wurf sehe Stra­fen vor für die Durch­füh­rung, Teil­nah­me an oder der Anstif­tung zur „ille­ga­len Migra­ti­on“, die bis zu 15 Jah­ren Haft, in man­chen Fäl­len gar bis zur Todes­stra­fe reich­ten, so die Zei­tung Dai­ly­news Egypt am 27. April 2015. Die Todes­stra­fe sei für Per­so­nen vor­ge­se­hen, die „dar­an betei­ligt sind, den Ver­such unter­neh­men oder dazu auf­ru­fen, ille­gal aus­zu­rei­sen und damit den Tod von Migran­tIn­nen ver­ur­sa­chen“, so der Arti­kel. Das Gesetz wer­de hel­fen, die Anzahl Per­so­nen, die ver­su­chen ille­gal zu migrie­ren, zu redu­zie­ren, äußer­te sich EUHR. Auch der Druck auf Schleu­ser sol­le damit ver­stärkt werden.

Noch sei unklar, war­um die EUHR den Ent­wurf gleich­zei­tig mit einer geplan­ten Initia­ti­ve des Außen­mi­nis­te­ri­ums ein­ge­reicht habe – dem Natio­na­len Koor­di­nie­rungs­ko­mi­tee zur Ver­hin­de­rung und Bekämp­fung ille­ga­ler Migra­ti­on (NCCPIM). Das Komi­tee arbei­te eben­so an einem Geset­zes­ent­wurf, der gute Chan­cen habe, umge­setzt zu wer­den, so Al Moni­tor. Das NCCPIM, das im März 2014 von Pre­mier­mi­nis­ter Ibra­him Meh­leb ein­ge­rich­tet wur­de, hat­te in den letz­ten Mona­ten einen Kon­sul­ta­ti­ons­pro­zess initi­iert mit Rechts­exper­ten und inter­na­tio­na­len Orga­ni­sa­tio­nen – dar­un­ter die Inter­na­tio­na­le Orga­ni­sa­ti­on für Migra­ti­on (IOM) –,  um einen Gesetz­ent­wurf zu erar­bei­ten. Zwar heißt es in den Ankün­di­gun­gen, es sol­le um Bera­tun­gen zu Migra­ti­ons­po­li­tik im All­ge­mei­nen gehen. Kon­kret wird jedoch nur die Erar­bei­tung eines Gesetz­ent­wurfs zur Bekämp­fung „ille­ga­ler Migra­ti­on“ auf­ge­führt. Der Ent­wurf befin­de sich in der letz­ten Über­ar­bei­tungs­pha­se, so Al Monitor.

Bei­de Initia­ti­ven zur Erar­bei­tung eines Geset­zes gegen „ille­ga­le Migra­ti­on“ las­sen kei­nen Zwei­fel an den Prio­ri­tä­ten: Mit dem Kampf gegen Schleu­ser und nicht auto­ri­sier­te Aus­wan­de­rung, soll Flucht und Migra­ti­on nicht zuletzt in Rich­tung Euro­pa bekämpft wer­den. Die Kri­mi­na­li­sie­rung von Schleu­sern bedeu­te in die­ser Form eine Neu­heit in der ägyp­ti­schen Gesetz­ge­bung, so Al Moni­tor. Zuvor hat­te es in Ägyp­ten nur eine gesetz­li­che Grund­la­ge gege­ben, gegen Men­schen­händ­ler vor­zu­ge­hen (Gesetz 64 von 2010). Auch dut­zen­de Schleu­ser sei­en auf die­ser Grund­la­ge zwar im ver­gan­ge­nen Jahr in Alex­an­dria inhaf­tiert wor­den, als die Auf­brü­che an den ägyp­ti­schen Küs­ten zwi­schen April und Sep­tem­ber 2014 einen Höhe­punkt erreicht hat­ten. Sie wur­den jedoch ohne Ankla­ge wie­der ent­las­sen. Muham­mad Kas­hef, Migra­ti­ons­for­scher der Egyp­ti­an Initia­ti­ve for Per­so­nal Rights (EIPR) wird in Al Moni­tor zu sei­ner Ein­schät­zung befragt. Obwohl es eine inter­na­tio­nal aner­kann­te Unter­schei­dung zwi­schen Men­schen­han­del und Schleu­ser­tä­tig­kei­ten gäbe, hät­te die gesetz­li­che Grund­la­ge von 2010 aus­ge­reicht, um gegen eini­ge gewalt­tä­ti­ge und skru­pel­lo­se Schleu­ser  vor­zu­ge­hen. Doch das habe man aus unbe­kann­ten Grün­den unter­las­sen, ver­mu­tet Kashef.

Die in ver­gan­ge­nen Jah­ren vor­herr­schen­de Poli­tik scheint sich nun zu ändern. Ganz im Inter­es­se der  EU: Der initi­ier­te Dia­log zwi­schen dem EU-Kom­mis­sar für Inne­res und Migra­ti­on, Dimit­ris Avra­mo­pou­los, und dem ägyp­ti­schen Prä­si­den­ten Abdel Fattah al-Sisi  soll sich zunächst auf die The­men „Men­schen­han­del und Schleu­sung von Migran­tIn­nen kon­zen­trie­ren“, so hat­te Avra­mo­pou­los bei sei­nem Besuch in Ägyp­ten Anfang Mai ver­lau­ten las­sen. Mit dem neu­en Gesetz­ge­bungs­pro­zess kommt die ägyp­ti­sche Regie­rung den Wün­schen der Euro­päi­schen Uni­on nach, die Tür­ste­her­funk­ti­on des Tran­sit­lan­des wei­ter zu verbessern.

Alle Beiträge von Fachpolitischer Newsletter N° 216 ansehen