01.08.2014

Newsletter Aug 2014

Nach­dem erst der Euro­päi­sche Gerichts­hof und dann der Bun­des­ge­richts­hof inner­halb kür­zes­ter Zeit zwei weg­wei­sen­de Urtei­le zum The­ma Abschie­bungs­haft gespro­chen haben, lee­ren sich der­zeit die Haft­an­stal­ten. Zunächst hat­te der Euro­päi­sche Gerichts­hof (EUGH) ent­schie­den, dass die Unter­brin­gung von Abschie­bungs­häft­lin­gen in nor­ma­len Jus­tiz­voll­zugs­an­stal­ten, wo sie gemein­sam mit Straf­häft­lin­gen unter­ge­bracht wer­den, rechts­wid­rig ist. Dann stell­te der Bun­des­ge­richts­hof klar, dass die Abschie­bungs­haft in Dub­lin-Ver­fah­ren über­wie­gend rechts­wid­rig ist. Die meis­ten Abschie­bungs­häft­lin­ge sind zur­zeit genau sol­che. Damit war der Groß­teil aller Abschie­be­häft­lin­ge frei­zu­las­sen. PRO ASYL nimmt die­ses erfreu­li­che Fak­tum zum Anlass für die For­de­rung, nun­mehr das Ende der Abschie­bungs­haft ein­zu­lei­ten, für die es in den meis­ten Fäl­len Alter­na­ti­ven gäbe. Ein aktu­el­ler Refe­ren­ten­ent­wurf aus dem Bun­des­in­nen­mi­nis­te­ri­um geht jedoch in die Gegen­rich­tung: Wird er Gesetz, wird die gera­de vom Bun­des­ge­richts­hof weit­ge­hend abge­schaff­te Dub­lin-Haft zur Regel wer­den. Wer ein ande­res EU-Land wäh­rend eines lau­fen­den Asyl­ver­fah­rens ver­las­sen hat, könn­te dem­nach schon in Haft kom­men. PRO ASYL bezwei­felt aller­dings, dass die im Gesetz­ent­wurf geplan­ten Gene­ral­klau­seln einer recht­li­chen Über­prü­fung stand­hal­ten wür­den. Es kommt aller­dings auch dar­auf an, den juris­ti­schen Pla­nun­gen für ein umfas­sen­des Inhaf­tie­rungs­pro­gramm poli­ti­schen Wider­stand entgegenzusetzen.