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Abschiebungshaft in Bayern steht vor dem Aus
Die Abschiebungshaft in Bayern steht – jedenfalls in der derzeitigen Form – vor dem Aus. Das Landgericht München II hat einen eritreischen Flüchtling, der nach Italien zurückgeschoben werden sollte, mit dem ausdrücklichen Hinweis auf europarechtswidrige Haftbedingungen in der Justizvollzugsanstalt München Stadelheim, freigelassen. Der Jesuiten-Flüchtlingsdienst begrüßte das Urteil in einer Pressemitteilung vom 17. Oktober 2013. Die Entscheidung sei ein Durchbruch für Flüchtlinge und Migranten, die sich keiner Straftat schuldig gemacht hätten und trotzdem wie Kriminelle behandelt würden. Man habe in etwa 35 vergleichbaren Fällen Anwälte eingeschaltet. EU-Recht schreibt vor, dass Ausländer, die abgeschoben werden sollen, nicht gemeinsam mit Strafgefangenen festgehalten werden dürfen. Gesonderte Abschiebungshaftanstalten jedoch gibt es in Deutschland nur wenige. Nicht nur müsse die rechtswidrige Haft in normalen Gefängnissen jetzt beendet werden, so der Jesuiten-Flüchtlingsdienst. Bundesländer müssten auch endlich Alternativen zur Unterbringung entwickeln, die nicht Freiheitsentzug beinhalten.