01.11.2013

Newsletter Nov 2013

Die Abschie­bungs­haft in Bay­ern steht – jeden­falls in der der­zei­ti­gen Form – vor dem Aus. Das Land­ge­richt Mün­chen II hat einen eri­tre­ischen Flücht­ling, der nach Ita­li­en zurück­ge­scho­ben wer­den soll­te, mit dem aus­drück­li­chen Hin­weis auf euro­pa­rechts­wid­ri­ge Haft­be­din­gun­gen in der Jus­tiz­voll­zugs­an­stalt Mün­chen Sta­del­heim, frei­ge­las­sen. Der Jesui­ten-Flücht­lings­dienst begrüß­te das Urteil in einer Pres­se­mit­tei­lung vom 17. Okto­ber 2013. Die Ent­schei­dung sei ein Durch­bruch für Flücht­lin­ge und Migran­ten, die sich kei­ner Straf­tat schul­dig gemacht hät­ten und trotz­dem wie Kri­mi­nel­le behan­delt wür­den. Man habe in etwa 35 ver­gleich­ba­ren Fäl­len Anwäl­te ein­ge­schal­tet. EU-Recht schreibt vor, dass Aus­län­der, die abge­scho­ben wer­den sol­len, nicht gemein­sam mit Straf­ge­fan­ge­nen fest­ge­hal­ten wer­den dür­fen. Geson­der­te Abschie­bungs­haft­an­stal­ten jedoch gibt es in Deutsch­land nur weni­ge. Nicht nur müs­se die rechts­wid­ri­ge Haft in nor­ma­len Gefäng­nis­sen jetzt been­det wer­den, so der Jesui­ten-Flücht­lings­dienst. Bun­des­län­der müss­ten auch end­lich Alter­na­ti­ven zur Unter­brin­gung ent­wi­ckeln, die nicht Frei­heits­ent­zug beinhalten.