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„Abschiebungsarzt Koenen hat Angst vor der Öffentlichkeit“
So steht es in den Anwaltsnachrichten Ausländer- und Asylrecht (ANA-ZAR Heft 3/2011) über einen Arzt, mit dem sich die Schrift bereits in einer früheren Ausgabe beschäftigt hatte. Jetzt wurde der Schlusssatz einer von Koenen erstellten Bescheinigung zur Frage der Flugreisefähigkeit bekannt. Unter der Überschrift „Urheberrecht und Datenschutz“ gab Koenen der Ausländerbehörde Hinweise zu den Grenzen der Verwendung der Schrift. Koenens Schlusssatz nach soll die Tatsache die Existenz der von ihm geschriebenen Bescheinigung niemandem außer den unmittelbaren Verfahrensbeteiligten sowie den unentbehrlich zu beteiligenden Stellen bestätigt werden. Am liebsten wäre dem Arzt wohl, wenn die Behörden seine Existenz bzw. Beteiligung leugnen würden.