Fachnewsletter
Abschiebungen in den Kosovo
Ebenfalls Thema einer Anfrage der Bundestagsfraktion Die Linke waren Abschiebungen in den Kosovo (BT-Drucksache 18/4398). Die Bundesregierung hat diese Anfrage inzwischen für die Jahre 2013 und 2014 beantwortet. Enthalten in der Beantwortung sind auch Informationen zu den Asylantragszahlen kosovarischer Asylsuchender in 2014, zum Anteil der Minderheitenangehörigen unter ihnen, zu den Anerkennungsquoten usw. Asylsuchende aus dem Kosovo können nach Angaben der Bundesregierung vom Verfahren nach der Dublinverordnung ausgenommen werden, wenn absehbar ist, dass das entsprechende Verfahren nicht innerhalb von zwei Wochen abgeschlossen sein würde. In Außenstellen des Bundesamtes wird dann ein beschleunigtes nationales Verfahren durchgeführt. Damit glaubt man, zu Ablehnungen innerhalb von zwei Wochen, schnellen Ausreiseaufforderungen und ggf. Abschiebungen zu kommen, also einem Zeitgewinn gegenüber der Dublinprozedur. Wo also das Dublinsystem nicht in den nationalen Kram passt, wird es schnell ad acta gelegt.