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Abgeordnetenfrage zur diskriminierenden Gesetzeslage in Russland
Der Bundesinnenminister hat am 8. August 2013 eine schriftliche Frage des Abgeordneten Volker Beck (Bündnis 90/Die Grünen) beantwortet. Gefragt wurde, ob der Bundesregierung bereits jetzt Asylanträge bekannt sind, die aufgrund einer Verfolgung nach dem am 11. Juni 2013 in Russland beschlossenen Gesetz gegen „Propaganda nicht-traditioneller Beziehungen“ gestellt worden sind. Darüber hinaus, ob die Bundesregierung das Gesetz und daraus resultierende Verfolgung als ausreichend ansehe, um ohne Prüfung der Umstände des jeweiligen Einzelfalles einen Flüchtlingsstatus oder humanitären Aufenthaltsstatus zuzuerkennen. In der Antwort wurde darauf hingewiesen, dass allein aus der Tatsache, dass in einem Land eine insoweit diskriminierende Gesetzeslage bestehe, sich eine Gefährdungsprognose nicht ergebe. Derzeit seien beim Gerichtshof der Europäischen Union drei Vorabentscheidungsverfahren anhängig, in denen es im Zusammenhang mit Homosexualität als Asylgrund um den angesprochenen Fragenkomplex gehe.