Sie brau­chen Hil­fe in asyl- oder auf­ent­halts­recht­li­chen Fra­gen? Die spen­den­fi­nan­zier­te Ein­zel­fall­hil­fe von PRO ASYL unter­stützt Flücht­lin­ge im Asyl­ver­fah­ren und Men­schen mit aufenthalts­recht­lichen Pro­ble­men, etwa wenn eine Abschie­bung droht. 

Ob Sie selbst betrof­fen sind oder ob Sie Flücht­lin­ge und Migrant*innen unter­stüt­zen und dabei mit asyl- oder auf­ent­halts­recht­li­chen Pro­ble­men kon­fron­tiert wer­den – wir hel­fen Ihnen weiter.

Wir unter­stüt­zen Flücht­lin­ge im Asyl­ver­fah­ren, bera­ten bei Pro­ble­men mit dem Fami­li­en­nach­zug und bei dro­hen­den Abschie­bun­gen, hel­fen bei Fra­gen zum The­ma Blei­be­recht und ste­hen Schutz­su­chen­den auch bei vie­len ande­ren Pro­ble­men zur Sei­te. Wenn es erfor­der­lich ist ver­mit­teln wir  spe­zia­li­sier­te Bera­tungs­stel­len vor Ort und hel­fen bei der Suche nach einem Anwalt oder einer Anwältin.

Unse­re Bera­tung erfolgt aus­schließ­lich tele­fo­nisch oder per E‑Mail. Unse­re Bera­te­rin­nen und Bera­ter bera­ten auf Deutsch und Eng­lisch. Sie behan­deln jeden Fall gewis­sen­haft, pro­fes­sio­nell und abso­lut vertraulich.


Bit­te beach­ten: Eine per­sön­li­che Bera­tung in der Geschäfts­stel­le ist NICHT möglich.


Der PRO ASYL – Rechtshilfefonds

In drin­gen­den Fäl­len, in denen eine inten­si­ve recht­li­che Unter­stüt­zung durch einen Anwalt oder eine Anwäl­tin unab­ding­bar ist, die Betrof­fe­nen aber nicht in der Lage sind, Anwalts- oder Gut­ach­ter­kos­ten zu zah­len, besteht die Mög­lich­keit, beim Flücht­lings­rat des jewei­li­gen Bun­des­lan­des einen Antrag auf Unter­stüt­zung durch den PRO ASYL-Rechts­hil­fe­fonds zu stel­len. Bit­te wen­den Sie sich in sol­chen Fra­gen an unse­re Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen der hier ver­zeich­ne­ten Lan­des­flücht­lings­rä­te.

Unse­re Ein­zel­fall­be­ra­tung und der Rechts­hil­fe­fonds wer­den durch Spen­den und Mit­glieds­bei­trä­ge finan­ziert. Bit­te unter­stüt­zen Sie unse­re Arbeit durch Ihre Spen­de oder Ihre För­der­mit­glied­schaft.