Mit dem Vor­schlag für eine „Ver­ord­nung für einen Euro­päi­sche Grenz- und Küs­ten­schutz“ vom 15. Dezem­ber drängt die Kom­mis­si­on auf die bis­her umfas­sends­te Man­dats­er­wei­te­rung für die EU-Grenz­agen­tur Fron­tex und damit einen dras­ti­schen Aus­bau der EU-Abschot­tungs­ap­pa­ra­tur. Bei ihrem Tref­fen der Staats- und Regie­rungs­chefs am 17./18. Dezem­ber in Brüs­sel, wur­de über einen ent­spre­chen­den Vor­schlag der EU-Kom­mis­si­on bera­ten. Bis Juni 2016 soll eine Eini­gung über die Neu­aus­rich­tung des euro­päi­schen Grenz­schut­zes erreicht werden.Der Vor­schlag im Detail: Künf­tig soll Fron­tex nicht mehr nur koor­di­nie­ren und dar­auf ange­wie­sen sein, dass die Mit­glieds­staa­ten Mate­ri­al und Per­so­nal für gemein­sa­me Ope­ra­tio­nen bereit­stel­len. Min­des­tens 1.500 Grenz­be­am­te und eine Reser­ve an tech­ni­scher Aus­rüs­tung sol­len der Agen­tur nun fest von den Mit­glied­staa­ten zur Ver­fü­gung gestellt wer­den. Inner­halb von drei Tagen kön­nen die­se Beam­ten an den jewei­li­gen Außen­gren­zen zum Ein­satz kom­men. Die „Euro­päi­sche Agen­tur für Grenz- und Küs­ten­schutz“ soll in Zukunft auch selbst­stän­dig Aus­rüs­tung erwer­ben kön­nen. Der unter den Mit­glied­staa­ten umstrit­tens­te Punkt im Vor­schlag der EU-Kom­mis­si­on: Fron­tex soll auch gegen den Wil­len betrof­fe­ner Mit­glied­staa­ten tätig wer­den kön­nen – den Mit­glied­staa­ten, die ihre Gren­zen nicht genü­gend schüt­zen, soll ein Ein­grei­fen der neu­en euro­päi­schen Grenz- und Küs­ten­wa­che auf­ge­nö­tigt wer­den. (Art. 18). Fron­tex soll auch in Euro­pas Abschie­be­ma­schi­ne­rie künf­tig eine noch ent­schei­den­de­re Rol­le spie­len. Dem Ver­ord­nungs-Vor­schlag der Kom­mis­si­on zufol­ge soll ein Rück­füh­rungs­bü­ro bei der Agen­tur ange­sie­delt wer­den. Auch soge­nann­te „Schnel­le Ein­greif­trup­pen für Rück­füh­run­gen sind vor­ge­se­hen“.  (Art. 31)

Fron­tex soll den Schutz der Außen­gren­zen nun eigen­mäch­tig in die Hand neh­men und dafür mit den ent­spre­chen­den Res­sour­cen und Kom­pe­ten­zen aus­ge­stat­tet wer­den. Es dro­hen schwe­re Rechts­ver­let­zun­gen, dar­auf deu­tet bei­spiels­wei­se die Äuße­rung von Bun­des­in­nen­mi­nis­ter Tho­mas de Mai­ziè­re hin, Fron­tex sol­le kon­kret die Rück­füh­rung von Schif­fen zu ihrem Start­punkt ver­an­las­sen: Die Grenz­schutz­agen­tur kön­ne „dann ein Schiff dahin zurück­schlep­pen, wo es her­ge­kom­men ist – zum Bei­spiel in die Tür­kei“, so de Mai­ziè­re. Sol­che Push-Backs sind völ­ker­rechts­wid­ri­ge Zurück­wei­sun­gen von Schutz­su­chen­den und damit ein mas­si­ver Ver­stoß gegen das Non-Refou­le­ment-Gebot (Art. 33 Gen­fer Flücht­lings­kon­ven­ti­on). Aus der Tür­kei gibt es bereits weni­ge Wochen nach dem Deal mit der EU alar­mie­ren­de Berich­te über Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen. Der Aus­bau von Fron­tex zu einer euro­päi­schen Agen­tur für Grenz- und Küs­ten­schutz mit supra­na­tio­na­len Inter­ven­ti­ons­rech­ten, wür­de den euro­päi­schen Flücht­lings­schutz mas­siv aus­höh­len – die euro­päi­schen Archi­tek­ten der Fes­tung Euro­pa ent­wer­fen neue Abwehrszenarien.

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