10.02.2026

Heu­te hat das Euro­päi­sche Par­la­ment über die neue EU-wei­te Lis­te soge­nann­ter siche­rer Her­kunfts­staa­ten sowie über die Dritt­staa­ten­re­ge­lun­gen abge­stimmt. EVP und extre­me Rech­te stim­men gemein­sam für einen wei­te­ren Fron­tal­an­griff auf das Grund­recht auf Asyl.

„Ein trau­ri­ger Tag für den Flücht­lings­schutz und für Euro­pa. Die dop­pel­te Ver­schär­fung des Flücht­lings­rechts sen­det ein fata­les Signal an die Welt: Euro­pa macht dicht und ver­wei­gert mit aller Här­te sei­ne Ver­ant­wor­tung für Schutz­su­chen­de.  Dass die­ser men­schen­recht­li­che Kahl­schlag von der Euro­päi­schen Volks­par­tei mit den extre­men Rech­ten und Euro­pa­fein­den durch­ge­setzt wur­de, ist beson­ders bit­ter“, kri­ti­siert Karl Kopp, Geschäfts­füh­rer von PRO ASYL.

Neue EU-wei­te Lis­te „siche­rer Herkunftsstaaten“

Beschlos­sen wur­de die deut­li­che Erwei­te­rung der EU-Lis­te siche­rer Her­kunfts­län­der. Das sind: Ban­gla­desch, Kolum­bi­en, Ägyp­ten, Indi­en, Koso­vo, Marok­ko und Tune­si­en. Dabei sind für Staa­ten wie Ägyp­ten, Tune­si­en und Marok­ko Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen ein­deu­tig doku­men­tiert. All die­se Län­der gel­ten bis­her in Deutsch­land nicht als soge­nann­te siche­re Herkunftsstaaten.

Zudem sol­len EU-Bei­tritts­kan­di­da­ten grund­sätz­lich als „sicher“ gel­ten – mit weni­gen Aus­nah­men. Damit gel­ten dann – mit Aus­nah­me der Ukrai­ne – nahe­zu alle EU-Bewer­ber­län­der inklu­si­ve Geor­gi­en, Ser­bi­en und der Tür­kei als „sicher“. In der Tür­kei zum Bei­spiel wird die poli­ti­sche Oppo­si­ti­on mas­siv unter­drückt und mit den Mit­teln eines kor­rum­pier­ten Straf­rechts verfolgt.

PRO ASYL lehnt das Kon­zept ver­meint­lich siche­rer Her­kunfts­staa­ten grund­sätz­lich ab, weil es den Grund­satz indi­vi­du­el­ler, unvor­ein­ge­nom­me­ner Ein­zel­fall­ent­schei­dun­gen ver­letzt. Ob eine Ver­fol­gung im Her­kunfts­land vor­liegt oder nicht, muss auf der Grund­la­ge einer indi­vi­du­el­len und unvor­ein­ge­nom­me­nen Prü­fung des Asyl­an­tra­ges fest­ge­stellt werden.

Der EU scheint es vor allem um eines zu gehen: schnel­ler ableh­nen, schnel­ler abschie­ben. Dabei nimmt sie in Kauf, dass auto­ri­tä­re Herr­scher poli­tisch auf­ge­wer­tet werden.

Aus­wei­tung der Drittstaatenregelung

Die stan­dard­mä­ßi­ge Anwen­dung des Kon­zepts der soge­nann­ten siche­ren Dritt­staa­ten, das eben­falls beschlos­sen wur­de, stellt einen fron­ta­len Angriff auf den Flücht­lings­schutz in Euro­pa dar. EU-Mit­glied­staa­ten wird ermög­licht, Model­le wie den berüch­tig­ten UK-Ruan­da-Deal und das Ita­li­en-Alba­ni­en-Modell, bei dem Asyl­ver­fah­ren in Län­der außer­halb Euro­pas aus­ge­la­gert wer­den, umzu­set­zen. Die deut­sche Bun­des­re­gie­rung steht in den Start­lö­chern für eine sol­che Umsetzung.

Dafür wird das bis­her gül­ti­ge Ver­bin­dungs­ele­ment zwar nicht gestri­chen, aber effek­tiv aus­ge­he­belt, indem zwei neue Kri­te­ri­en ein­ge­führt wer­den: Durch­rei­se und Abkom­men eines EU-Mit­glied­staats mit einem Dritt­staat rei­chen nun, um eine Ver­bin­dung zu begrün­den. Damit droht, dass Schutz­su­chen­de in Län­der abge­scho­ben wer­den, in denen sie zuvor nicht län­ger waren als ein paar Tage zur Durchreise.

Inter­na­tio­na­les State­ment zu Tunesien

Auf die alar­mie­ren­de Ent­wick­lung in Tune­si­en, das nach dem EU-Par­la­ments-Beschluss als siche­res Her­kunfts­land gilt, weist auch das heu­te ver­öf­fent­lich­te inter­na­tio­na­le State­ment „Tune­si­en ist kein siche­res Land“ hin, das von 39 Orga­ni­sa­tio­nen aus ganz Euro­pa, dar­un­ter PRO ASYL, unter­zeich­net wurde.

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