Am dritten Jahrestag der mutigen „Frau, Leben, Freiheit“-Bewegung im Iran gedenken PRO ASYL und HÁWAR.help des gewaltvollen Todes von Jina Mahsa Amini und all derjenigen, die im Iran für Freiheit, Gleichberechtigung und Menschenwürde kämpfen. Besorgniserregend ist die sinkende Schutzquote für Iraner*innen in Deutschland bei zunehmender Repression und Gewalt im Iran. PRO ASYL und HÁWAR.help fordern Schutz und einen bundesweiten Abschiebestopp in den Iran.
„Deutschland muss geflüchteten Menschen aus dem Iran Schutz bieten – ohne Wenn und Aber. Es braucht eine klare Anerkennung in den Asylverfahren und einen bundesweiten Abschiebestopp in den Iran. Jegliche Zusammenarbeit mit dem Regime, die Abschiebungen überhaupt ermöglichen, muss eingestellt werden. Ansonsten bleiben die Solidaritätsbekundungen deutscher Politiker*innen weiterhin leere Worte in Sonntagsreden”, sagt Tareq Alaows, flüchtlingspolitischer Sprecher von PRO ASYL.
Die Bundesregierung hat sich in ihrem Koalitionsvertrag zur Unterstützung gefährdeter Iraner*innen bekannt: „Wir werden den Druck erhöhen, indem wir […] Menschenrechtsverteidiger – vor allem Frauen – gezielt unterstützen.“ Dieses Versprechen muss sie einlösen. Der Jahrestag erinnert daran: Solidarität mit der iranischen Demokratie- und Freiheitsbewegung bedeutet auch, hierzulande Verantwortung zu übernehmen. Menschen, die vor dem iranischen Regime fliehen, brauchen Sicherheit – nicht Angst vor Abschiebung.
„Das iranische Regime hat seit Anfang des Jahres mehr als 900 Menschen hingerichtet. Nach dem Angriff Israels nehmen Verfolgung und Repression im Land zu und richten sich verstärkt gegen ethnisch und religiös marginalisierte Gruppen und Frauen. Jedes Mal, wenn das Regime außenpolitisch in Bedrängnis gerät, greift es innenpolitisch umso härter durch”, sagt Mariam Claren, Head of Iran Programs bei HÁWAR.help.
PRO ASYL und HÁWAR.help fordern von der Bundesregierung:
- Abschiebestopp in den Iran: Solange das iranische Regime Menschen willkürlich inhaftiert, foltert und tötet, darf niemand dorthin abgeschoben werden.
- Anerkennung geschlechtsspezifischer Verfolgung: Frauen und queere Menschen müssen als besonders gefährdete Gruppen anerkannt werden. Ihre Verfolgung ist systematisch und darf nicht relativiert werden.
- Schutz vor ethnischer und religiöser Verfolgung: Angehörige ethnischer und religiöser Minderheiten wie Kurd*innen, Bahá’í , Christ*innen und viele andere sind im Iran ständiger Repression ausgesetzt. Ihre Schutzbedürftigkeit muss uneingeschränkt anerkannt werden.
- Keine Dublin-Abschiebungen in unsichere Staaten: Menschen, die aus dem Iran fliehen, dürfen nicht in europäische Länder abgeschoben werden, in denen ihnen Kettenabschiebungen in den Iran drohen. Deutschland muss sein Recht auf Selbsteintritt konsequent nutzen, um Schutz zu gewährleisten.
- Aufnahme humanitärer Härtefälle aus dem Iran: Nach § 22 des Aufenthaltsgesetzes können besonders gefährdete Menschen ein Visum für Deutschland bekommen. Deutschland muss von dieser Möglichkeit Gebrauch machen und besonders bedrohten Menschen Schutz gewähren.
Sinkende Schutzquote trotz steigender Bedrohung im Iran
Mit 26 Prozent bereinigte Gesamtschutzquote im Zeitraum Januar bis August 2025 erhält aktuell nur noch rund jede vierte asylsuchende Person aus dem Iran Schutz – fast drei Viertel werden abgelehnt. Im Jahr 2024 erhielten nach der bereinigten Schutzquote noch rund 37 Prozent der Asylantragssteller*innen Schutz vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Die Gerichte sehen die Ablehnungspraxis des Bundesamtes kritisch: Nach PRO ASYL vorliegenden Zahlen haben Verwaltungsgerichte in rund 42 Prozent der überprüften Fälle ursprüngliche BAMF-Bescheid aufgehoben. In 93 Prozent der beanstandeten BAMF-Bescheide wurde gerichtlich die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt.
Weitere Erläuterungen zur katastrophalen Menschenrechtslage in Iran finden Sie im aktuellen Positionspapier von HÁWAR.help.