01.08.2025

Pres­se­state­ment

Heu­te ent­schei­det der Euro­päi­sche Gerichts­hof (EuGH) in einem Vor­la­ge­ver­fah­ren über Fra­gen zur natio­na­len Fest­le­gung von soge­nann­ten siche­ren Herkunftsstaaten.

Dem Urteil wird ins­be­son­de­re vor dem Hin­ter­grund des ita­lie­ni­schen Alba­ni­en-Modells Bedeu­tung zuge­schrie­ben: Denn die Ein­stu­fung von Län­dern als „siche­re Her­kunfts­staa­ten“ ist Vor­aus­set­zung für die Durch­füh­rung von beschleu­nig­ten Asyl­ver­fah­ren, wie die ita­lie­ni­sche Regie­rung sie für Asyl­su­chen­de in Alba­ni­en unter Haft­be­din­gun­gen vor­sieht. Bis­lang schei­ter­te Gior­gia Melo­ni jedoch bei allen drei Umset­zungs­ver­su­chen an der ita­lie­ni­schen Justiz.

Des­halb nutzt die ita­lie­ni­sche Regie­rung die alba­ni­schen Lager seit Ende März 2025 als Abschie­be­haft­an­stal­ten für abge­lehn­te Asyl­su­chen­de mit Abschie­be­be­scheid. Melo­ni expe­ri­men­tiert hier mit einer Idee, für die sich auch die EU-Kom­mis­si­on jüngst ein­setz­te (soge­nann­te return hubs). Auch Bun­des­in­nen­mi­nis­ter Alex­an­der Dob­rindt for­der­te zuletzt mehr­fach laut­stark Rück­füh­rungs­zen­tren außer­halb Europas.

Das ist aus Sicht von PRO ASYL eine höchst gefähr­li­che Ent­wick­lung: „Das Modell der soge­nann­ten Rück­füh­rungs­zen­tren ver­folgt eine gefähr­li­che ‚Aus-den-Augen-aus-dem-Sinn‘-Politik, die sich um Men­schen­rech­te und die Schick­sa­le der Betrof­fe­nen nicht schert. Die Kos­ten für Melo­nis men­schen­un­wür­di­ges Pro­pa­gan­da-Pro­jekt sind exor­bi­tant, was in einem kras­sen Gegen­satz zu der völ­li­gen Inef­fi­zi­enz und Wir­kungs­lo­sig­keit des Modells steht. Ganz gleich, ob die alba­ni­schen Lager zur Durch­füh­rung von Asyl­ver­fah­ren oder als Abschie­be­la­ger die­nen – die men­schen­recht­li­che Bilanz des ‚Alba­ni­en-Modells‘ ist ver­hee­rend: Pau­scha­le Inhaf­tie­run­gen, feh­len­der Zugang zu Rechts­schutz, Intrans­pa­renz sowie das Aus­blei­ben demo­kra­ti­scher Kon­trol­le haben zur sys­te­ma­ti­schen Ent­rech­tung von Schutz­su­chen­den bei­getra­gen. Es darf kei­ne ‚rechts­frei­en Zonen‘ außer­halb der EU geben, in denen Mit­glieds­staa­ten sich ihrer Ver­ant­wor­tung für Asyl­su­chen­de schein­bar ein­fach ent­le­di­gen kön­nen“, sagt Wieb­ke Judith, rechts­po­li­ti­sche Spre­che­rin von PRO ASYL.

Alle Presse­mitteilungen