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Demonstration am Frankfurter Flughafen

Proteste gegen Abschiebungen auf Flughäfen waren lange so gut wie verboten. Mittlerweile ist das anders. Am 20. Juni demonstrierten 500 Menschen im Flughafen Frankfurt.
Demonstrationen gegen Abschiebungen und Abschiebezentren auf Flughäfen waren lange so gut wie unmöglich – wer dort etwa Flugblätter verteilte, um Passagiere über drohende Abschiebungen zu informieren, wurde nicht selten aus dem Flughafen verwiesen und mit Hausverboten belegt. Doch mittlerweile ist das anders:
Am Weltflüchtlingstag, den 20. Juni 2011 demonstrierten rund 500 Menschen mit Samba-Trommeln, bemalten Koffern und Transparenten im Terminal 1 des Frankfurter Flughafens. Sie machten damit darauf aufmerksam, dass vom Frankfurter Flughafen aus auch Abschiebeflüge durchgeführt werden – immer wieder auch in Staaten, in denen den abgeschobenen Menschen Folter und Not drohen.
Möglich gemacht hat die Demonstration Julia Kümmel. 2003 hatte sie mit anderen Mitgliedern der „Initiative gegen Abschiebung“ an einem Abfertigungsschalter des Frankfurter Flughafens Flugblätter verteilt, die sich gegen die Abschiebung eines Irakers nach Griechenland richteten. Die Fraport AG, die Betreiberfirma des Flughafens, erteilte ihr daraufhin ein Hausverbot und drohte ihr mit einem Strafantrag wegen Hausfriedensbruch. Julia Kümmel wehrte sich und zog bis vor das Bundesverfassungsgericht.
Am 22. Februar entschied das Gericht in einem Grundsatzurteil, dass deutsche Flughäfen mit ihren öffentlich zugänglichen Verkehrsflächen keine grundrechtsfreien Räume sind. Das Verbot des Verteilens von Flugblättern, so die Urteilsbegründung, könne nicht mehr auf den „Wunsch gestützt werden, eine Wohlfühlatmosphäre in einer reinen Welt des Konsums zu schaffen, die von politischen Diskussionen und gesellschaftlichen Auseinandersetzungen frei bleibt. Ein vom Elend der Welt unbeschwertes Gemüt des Bürgers ist kein Belang, zu dessen Schutz der Staat Grundrechtspositionen einschränken darf“, heißt es in der Urteilsbegründung.
Dass auch in Zukunft bei bevorstehenden Abschiebungen oder Menschenrechtsverletzungen an Deutschlands Flughäfen demonstriert werden darf, ist dem Engagement von Julia Kümmel zu verdanken. Die STIFTUNG PRO ASYL würdigt sie deshalb am 3. September 2011 mit ihrem Menschenrechtspreis, der PRO ASYL-HAND.