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Europarat stärkt Forderung nach Abschaffung von „Racial Profiling“

In ihrem 5. Bericht zu Deutschland empfiehlt die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI), polizeiliche Maßnahmen wie Kontrollen und Durchsuchungen von Menschen immer an einen konkreten Verdacht zu knüpfen.
Das Gremium des Europarates in Straßburg kritisiert die weitreichenden polizeirechtlichen Ermächtigungsnormen für „anlassunabhängige“ Personenkontrollen in Bund und Ländern, die dazu führen, dass die Polizei Menschen selektiv nach äußeren Merkmalen wie Hautfarbe auswählt („Racial Profiling“).
Seit einem Urteil des OVG Koblenz vom Oktober 2012 steht dieses Praxis verstärkt in der Kritik, da das Gericht darin eine rechtswidrige Praxis der Bundespolizei sah, die gegen das Diskriminierungsverbot verstoße. Die verantwortlichen Minister von Bund und Länder haben bislang jedoch noch keine Maßnahmen ergriffen, um diese diskriminierende Praxis abzuschaffen.
Reform des Erfassungssystems von Hate Crimes
Mit Blick auf die Mordserie des sogenannten „NSU“ empfiehlt die Kommission Deutschland, die strafrechtlichen Ermittlungen rassistischer Straftaten durch Polizei- und Sicherheitsbehörden zu verbessern. Erforderlich sei eine Reform des Systems zur Verfolgung und Erfassung von rassistischen wie auch homo- und transfeindlichen Vorfällen mit dem Ziel, dass jeder Fall, dem ein solches Motiv zugrunde liegt, einer eingehenden Untersuchung unterzogen wird. Beim Blick auf Hassdelikte sei Deutschland zu sehr auf den organisierten Rechtsextremismus fixiert.
Deutschland tut zu wenig gegen Rassismus
Grundsätzlich kritisiert die ECRI-Kommission, dass Deutschland zu wenig gegen Rassismus und die Diskriminierung von Minderheiten tue, und bemängelt unter anderem, dass rassistische Motive im Strafgesetzbuch noch immer nicht als strafverschärfender Umstand aufgenommen worden sind.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte begrüßte in einer Presseerklärung die Empfehlungen der Kommission gegen Racial Profiling und wies darauf hin, die ECRI-Kommission bereits seit Langem das fehlende Gesamtkonzept Deutschlands bei der Bekämpfung von Rassismus anmahnt. Seit 1994 prüft die ECRI-Kommission im Fünfjahreszyklus jeden Mitgliedstaat des Europarates im Hinblick auf seine Maßnahmen gegen rassistische Diskriminierung, Antisemitismus und Intoleranz.
Pressemitteilung der ECRI-Kommission zum 5. Deutschlandbericht
Zum ECRI-Bericht im Wortlaut (engl.)
„Racial Profiling“ – Menschenrechtswidrige Personenkontrollen nach § 22 Abs. 1 a Bundespolizeigesetz. Empfehlungen an den Gesetzgeber, Gerichte und Polizei. Studie des Deutschen Instituts für Menschenrechte
Medienberichte: spiegel-online; zeit.de; süddeutsche.de; fr-online.de