01.07.2011

Newsletter Jul 2011

Am 9. Juni hat der Staats­rat einen Gesetz­ent­wurf des Innen­mi­nis­te­ri­ums zur Immi­gra­ti­on weit­ge­hend bestä­tigt. Das Gesetz, das die Rech­te der Flücht­lin­ge wei­ter ein­schränkt, kann damit in Kraft tre­ten. Es sieht im wesent­li­chen fol­gen­de Ände­run­gen vor:

Wenn eine Grup­pe von min­des­tens zehn Migran­ten ohne regu­lä­re Papie­re in Frank­reich ein­reist, so kön­nen die­se wie Migran­ten in Tran­sit­zo­nen behan­delt und damit auch ein­ge­sperrt wer­den. Am 22. Janu­ar 2010 waren 124 Boots­flücht­lin­ge auf der fran­zö­si­schen Mit­tel­meer­in­sel Kor­si­ka von der Poli­zei auf­ge­grif­fen wor­den. Die meis­ten, wenn nicht gar alle waren syri­sche Kur­dIn­nen. Damals hoben die Rich­ter die Abschie­bungs- und Abschie­bungs­haft­be­schlüs­se der Prä­fek­ten gegen die­se Boots­flücht­lin­ge auf. Schnell tauch­te dann die Idee von erwei­ter­ten „War­te­zo­nen“ auf, die mit die­sem neu­en Gesetz rea­li­siert wurde.

Kran­ke Migran­ten dür­fen dem Gesetz nach allein dann schon abge­scho­ben wer­den, wenn eine Behand­lung ihrer Krank­heit in ihrem Her­kunfts­land exis­tiert, egal ob für sie die­se Behand­lung auch tat­säch­lich zugäng­lich ist. Zudem wird die Abschie­bungs­haft wird von 32 Tagen auf die Maxi­mal­dau­er von 45 Tagen verlängert.