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Staatsrat bestätigt Gesetzentwurf des Innenministers zur Immigration
Am 9. Juni hat der Staatsrat einen Gesetzentwurf des Innenministeriums zur Immigration weitgehend bestätigt. Das Gesetz, das die Rechte der Flüchtlinge weiter einschränkt, kann damit in Kraft treten. Es sieht im wesentlichen folgende Änderungen vor:
Wenn eine Gruppe von mindestens zehn Migranten ohne reguläre Papiere in Frankreich einreist, so können diese wie Migranten in Transitzonen behandelt und damit auch eingesperrt werden. Am 22. Januar 2010 waren 124 Bootsflüchtlinge auf der französischen Mittelmeerinsel Korsika von der Polizei aufgegriffen worden. Die meisten, wenn nicht gar alle waren syrische KurdInnen. Damals hoben die Richter die Abschiebungs- und Abschiebungshaftbeschlüsse der Präfekten gegen diese Bootsflüchtlinge auf. Schnell tauchte dann die Idee von erweiterten „Wartezonen“ auf, die mit diesem neuen Gesetz realisiert wurde.
Kranke Migranten dürfen dem Gesetz nach allein dann schon abgeschoben werden, wenn eine Behandlung ihrer Krankheit in ihrem Herkunftsland existiert, egal ob für sie diese Behandlung auch tatsächlich zugänglich ist. Zudem wird die Abschiebungshaft wird von 32 Tagen auf die Maximaldauer von 45 Tagen verlängert.