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Verlängerungserlass zur Bleiberechtsregelung in NRW
Am 15. November 2011 hat das Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen einen Verlängerungserlass zur Bleiberechtsregelung veröffentlicht, mit dem den Ausländerbehörden die Möglichkeit eingeräumt wird, erteilte Aufenthaltserlaubnisse nach § 8 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz zu verlängern. Demnach finden auf die Verlängerung dieselben Vorschriften Anwendung wie auf die Erteilung.