01.07.2013

Newsletter Jul 2013

Drei von UNHCR in Auf­trag gege­be­ne Stu­di­en zei­gen, dass Flücht­lin­ge in Polen, Bul­ga­ri­en und der Slo­wa­kei häu­fig Opfer von Obdach­lo­sig­keit wer­den. In Polen leben 10 Pro­zent aller Schutz­be­rech­tig­ten in Obdach­lo­sig­keit, wäh­rend sich 30 bis 40 Pro­zent in insta­bi­len, nicht-dau­er­haf­ten Wohn­ver­hält­nis­sen befin­den. Wäh­rend Asyl­su­chen­de auf eine Ent­schei­dung in ihrem Ver­fah­ren war­ten, ist es ihnen nicht erlaubt, wäh­rend der ers­ten sechs Mona­te zu arbei­ten. Die Fol­gen sind aus­blei­ben­de Selbst­ver­sor­gung und Abhän­gig­keit von Sozi­al­ver­si­che­rungs­leis­tun­gen. Wer inter­na­tio­na­len Schutz bean­tragt, lebt in einem Asyl­zen­trum oder selb­stän­dig außer­halb der vor­ge­se­he­nen Unter­künf­te. Letz­te­res führt auf­grund man­gel­haf­ter finan­zi­el­ler Unter­stüt­zung zu pre­kä­ren Wohn- und Lebens­si­tua­tio­nen in über­füll­ten Woh­nun­gen, wo es kaum Pri­vat­sphä­re und per­sön­li­che Sicher­heit gibt. Nach einer posi­ti­ven Ent­schei­dung des Asyl­an­trags ist das Risi­ko der Obdach­lo­sig­keit am größ­ten, wenn das ein­jäh­ri­ge Inte­gra­ti­ons­pro­gramm endet.

In Bul­ga­ri­en wur­den ins­be­son­de­re staat­li­che Poli­ti­ken hin­sicht­lich ver­län­ger­ter Haft als wich­tigs­te Fak­to­ren iden­ti­fi­ziert, die zu Obdach­lo­sig­keit füh­ren. Um aus der Haft ent­las­sen zu wer­den, müs­sen Asyl­su­chen­de nach­wei­sen, über eine Unter­kunft zu ver­fü­gen und sind genö­tigt, eine fik­ti­ve Adres­se anzu­ge­ben. Damit haben sie nicht die Mög­lich­keit, eine Unter­kunft, finan­zi­el­le Unter­stüt­zung oder Sprach­kur­se in Anspruch zu neh­men. Vie­le sind gezwun­gen, auf der Stra­ße oder in ver­las­se­nen Gebäu­den zu leben. Die Stu­die deckt auf, dass die Inhaf­tie­rung zu einem gro­ßen Teil aus­schlag­ge­bend für die Ent­schei­dung von Asyl­su­chen­den und Flücht­lin­gen ist, das Land zu verlassen.

In der Slo­wa­kei wur­den 2012 nur 32 von ins­ge­samt 732 Schutz­su­chen­den als Flücht­lin­ge aner­kannt. 104 erhiel­ten einen sub­si­diä­ren Schutz­sta­tus. Die Stu­die zeigt, dass Per­so­nen unter sub­si­diä­rem Schutz und unbe­glei­te­te Min­der­jäh­ri­ge nicht als Men­schen wahr­ge­nom­men wür­den, die in die Gesell­schaft inte­griert wer­den soll­ten. Dies wird in recht­li­chen Restrik­tio­nen deut­lich und der star­ken Abhän­gig­keit die­ser Per­so­nen­grup­pen von NGOs. Seit 2010 wer­den die grund­le­gen­den Dienst­leis­tun­gen für Flücht­lin­ge durch NGO-Pro­jek­te gewähr­leis­tet, die über den Euro­päi­schen Flücht­lings­fonds finan­ziert wer­den. UNHCR zufol­ge sind Flücht­lin­ge mit sub­si­diä­rem Schutz und Per­so­nen, denen Asyl gewährt wur­de und die nicht in Inte­gra­ti­ons­zen­tren leben stark gefähr­det, obdach­los zu wer­den. Für sub­si­di­är geschütz­te ist der Zugang zu einer Unter­kunft beson­ders schwie­rig auf­grund der kur­zen Frist ihrer Auf­ent­halts­er­laub­nis, die sich nur auf neun bis elf Mona­te beläuft und auf­grund des lan­gen admi­nis­tra­ti­ven Ver­fah­rens, um die Erlaub­nis zu erneu­ern. Ähn­li­che Stu­di­en wer­den der­zeit in Rumä­ni­en, Slo­we­ni­en, Ungarn und Tsche­chi­en durchgeführt.

http://www.unhcr.org/51b1afef6.html?