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Neue Berichte zu Obdachlosigkeit von Flüchtlingen in Polen, Bulgarien und der Slowakei
Drei von UNHCR in Auftrag gegebene Studien zeigen, dass Flüchtlinge in Polen, Bulgarien und der Slowakei häufig Opfer von Obdachlosigkeit werden. In Polen leben 10 Prozent aller Schutzberechtigten in Obdachlosigkeit, während sich 30 bis 40 Prozent in instabilen, nicht-dauerhaften Wohnverhältnissen befinden. Während Asylsuchende auf eine Entscheidung in ihrem Verfahren warten, ist es ihnen nicht erlaubt, während der ersten sechs Monate zu arbeiten. Die Folgen sind ausbleibende Selbstversorgung und Abhängigkeit von Sozialversicherungsleistungen. Wer internationalen Schutz beantragt, lebt in einem Asylzentrum oder selbständig außerhalb der vorgesehenen Unterkünfte. Letzteres führt aufgrund mangelhafter finanzieller Unterstützung zu prekären Wohn- und Lebenssituationen in überfüllten Wohnungen, wo es kaum Privatsphäre und persönliche Sicherheit gibt. Nach einer positiven Entscheidung des Asylantrags ist das Risiko der Obdachlosigkeit am größten, wenn das einjährige Integrationsprogramm endet.
In Bulgarien wurden insbesondere staatliche Politiken hinsichtlich verlängerter Haft als wichtigste Faktoren identifiziert, die zu Obdachlosigkeit führen. Um aus der Haft entlassen zu werden, müssen Asylsuchende nachweisen, über eine Unterkunft zu verfügen und sind genötigt, eine fiktive Adresse anzugeben. Damit haben sie nicht die Möglichkeit, eine Unterkunft, finanzielle Unterstützung oder Sprachkurse in Anspruch zu nehmen. Viele sind gezwungen, auf der Straße oder in verlassenen Gebäuden zu leben. Die Studie deckt auf, dass die Inhaftierung zu einem großen Teil ausschlaggebend für die Entscheidung von Asylsuchenden und Flüchtlingen ist, das Land zu verlassen.
In der Slowakei wurden 2012 nur 32 von insgesamt 732 Schutzsuchenden als Flüchtlinge anerkannt. 104 erhielten einen subsidiären Schutzstatus. Die Studie zeigt, dass Personen unter subsidiärem Schutz und unbegleitete Minderjährige nicht als Menschen wahrgenommen würden, die in die Gesellschaft integriert werden sollten. Dies wird in rechtlichen Restriktionen deutlich und der starken Abhängigkeit dieser Personengruppen von NGOs. Seit 2010 werden die grundlegenden Dienstleistungen für Flüchtlinge durch NGO-Projekte gewährleistet, die über den Europäischen Flüchtlingsfonds finanziert werden. UNHCR zufolge sind Flüchtlinge mit subsidiärem Schutz und Personen, denen Asyl gewährt wurde und die nicht in Integrationszentren leben stark gefährdet, obdachlos zu werden. Für subsidiär geschützte ist der Zugang zu einer Unterkunft besonders schwierig aufgrund der kurzen Frist ihrer Aufenthaltserlaubnis, die sich nur auf neun bis elf Monate beläuft und aufgrund des langen administrativen Verfahrens, um die Erlaubnis zu erneuern. Ähnliche Studien werden derzeit in Rumänien, Slowenien, Ungarn und Tschechien durchgeführt.