01.12.2013

Newsletter Dec 2013

„Unsafe Har­bours“ heißt ein Bericht der ita­lie­ni­schen Nicht­re­gie­rungs­or­ga­ni­sa­ti­on Medi­ci Per I Dirit­ti Uma­ni (MEDU) vom Novem­ber 2013. Unter­sucht wer­den Rück­über­stel­lun­gen nach Grie­chen­land von ita­lie­ni­schen Häfen aus und die dabei began­ge­nen Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen. Die NGO hat­te zwi­schen April und Sep­tem­ber 2013 in Grie­chen­land und Ita­li­en recher­chiert. Nur die Hälf­te der auf­ge­grif­fe­nen und inhaf­tier­ten an adria­ti­schen Grenz­über­gangs­stel­len habe Zugang zu sozia­ler Unter­stüt­zung und/oder Rechts­be­ra­tung gehabt. Soweit offi­zi­ell Unter­stüt­zung und Infor­ma­ti­ons­diens­te von Nicht­re­gie­rungs­or­ga­ni­sa­tio­nen ange­bo­ten wür­den, sei­en die­se zum Teil durch beschränk­te Dienst­zei­ten inef­fek­tiv. Die NGOs sei­en außer­dem unter­fi­nan­ziert und unter­aus­ge­stat­tet. In 102 Fäl­len von Rück­über­stel­lun­gen, die MEDU doku­men­tier­te, gaben alle Betrof­fe­nen bis auf eine Per­son an, kei­nen Zugang zu NGOs gehabt zu haben. Nur in fünf Pro­zent aller Fäl­le sei ein Dol­met­scher bei den Kon­tak­ten mit den ita­lie­ni­schen Sicher­heits­kräf­ten anwe­send gewe­sen. Betrof­fen von der Pra­xis der ita­lie­ni­schen Grenz­be­hör­den sei­en auch unbe­glei­te­te min­der­jäh­ri­ge Flücht­lin­ge, denen eben­falls kei­ne Gele­gen­heit gege­ben wor­den sei, sich adäquat zu äußern bzw. ihrem Sta­tus ent­spre­chend behan­delt zu werden.