01.03.2014

Newsletter Mar 2014

Rechts­wid­ri­ge Abschie­bungs­haft und rechts­wid­ri­ge Ein­rei­se­ver­bo­te waren The­ma einer Anfra­ge der Bun­des­tags­frak­ti­on Die Lin­ke im Bun­des­tag (BT-Druck­sa­chen 18/156, 18/249). In ihrer Ant­wort auf die Klei­ne Anfra­ge ent­zieht sich die Bun­des­re­gie­rung allen For­de­run­gen nach kon­kre­te­ren Aus­künf­ten. Die Bun­des­po­li­zei etwa füh­re kei­ne Sta­tis­ti­ken zu bean­trag­ter Abschie­bungs­haft, Abschie­bungs- und Zurück­schie­bungs­ver­fah­ren sowie Gerichts­ent­schei­dun­gen, da die­se für die Auf­ga­ben­er­fül­lung der Bun­des­po­li­zei nicht erfor­der­lich sei­en, so die Bun­des­re­gie­rung. Da gibt es also zu schwer­wie­gen­den Ein­grif­fen in die Frei­heits­rech­te und vie­len tau­sen­den gerichts­kun­dig zu unrecht ver­häng­ter Abschie­bungs­haft­ta­ge kei­ne Sta­tis­tik und statt­des­sen die Wei­ge­rung, sich über­haupt sach­kun­dig zu machen. Auch zum Ver­än­de­rungs­be­darf auf­grund euro­päi­scher Richt­li­ni­en­än­de­run­gen kei­ne wirk­li­chen Ant­wor­ten. Zum zwei­ten The­men­be­reich der Anfra­ge gibt es immer­hin eine kla­re Ankün­di­gung: Die mehr als 400.000 unbe­fris­te­ten Wie­der­ein­rei­se­sper­ren sind nach einem Urteil des Euro­päi­schen Gerichts­ho­fes vom 19. Sep­tem­ber 2013 nicht mehr zu hal­ten. Die Bun­des­re­gie­rung wird des­halb nicht nur Para­graph 11 Auf­enthG ändern, son­dern auch die Til­gung der rechts­wid­ri­gen Ein­rei­se­ver­bo­te aus dem Aus­län­der­zen­tral­re­gis­ter ver­an­las­sen müssen.