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Gefahr von rechtswidriger Inhaftierung in Abschiebungshaft
Rechtswidrige Abschiebungshaft und rechtswidrige Einreiseverbote waren Thema einer Anfrage der Bundestagsfraktion Die Linke im Bundestag (BT-Drucksachen 18/156, 18/249). In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage entzieht sich die Bundesregierung allen Forderungen nach konkreteren Auskünften. Die Bundespolizei etwa führe keine Statistiken zu beantragter Abschiebungshaft, Abschiebungs- und Zurückschiebungsverfahren sowie Gerichtsentscheidungen, da diese für die Aufgabenerfüllung der Bundespolizei nicht erforderlich seien, so die Bundesregierung. Da gibt es also zu schwerwiegenden Eingriffen in die Freiheitsrechte und vielen tausenden gerichtskundig zu unrecht verhängter Abschiebungshafttage keine Statistik und stattdessen die Weigerung, sich überhaupt sachkundig zu machen. Auch zum Veränderungsbedarf aufgrund europäischer Richtlinienänderungen keine wirklichen Antworten. Zum zweiten Themenbereich der Anfrage gibt es immerhin eine klare Ankündigung: Die mehr als 400.000 unbefristeten Wiedereinreisesperren sind nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 19. September 2013 nicht mehr zu halten. Die Bundesregierung wird deshalb nicht nur Paragraph 11 AufenthG ändern, sondern auch die Tilgung der rechtswidrigen Einreiseverbote aus dem Ausländerzentralregister veranlassen müssen.