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Europäische Kommission veröffentlicht Leitlinien zum Recht auf Familienzusammenführung
Am 3. April 2014 veröffentlichte die Kommission eine Mitteilung, um über die Anwendung der Richtlinie 2003/86/EG betreffend das Recht auf Familienzusammenführung zu informieren. Die Mitteilung nimmt Kritikpunkte auf, die zivilgesellschaftliche Organisationen in ihren Beiträgen zum Grünbuch der Kommission aufgeworfen hatten. Darunter die mangelhafte Information zu und Unterstützung im Familienzusammenführungsverfahren, die Kosten der Zusammenführung, die administrativen Hürden (Nachweiserfordernisse, DNA-Tests, beschränkter Zugang zu Botschaften, Visa-Auflagen etc.). Auch die Dauer der Verfahren (oft zwei bis drei Jahre) und die enge Definition von Abhängigkeit wurden als Kritikpunkte an die Kommission herangetragen.
http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs/what-is-new/news/news/2014/20140403_02_en.htm?