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NRW beschließt Wiedereröffnung der JVA Büren als Abschiebungshaftanstalt
Der Vollzug von Abschiebungen erfolgt künftig in NRW im Rahmen eines vom Landtag verabschiedeten Abschiebungshaftvollzugsgesetzes. Der Standort Büren werde zukünftig ausschließlich für Zwecke der Abschiebungshaft genutzt und entspreche damit den Vorgaben, denen gemäß Abschiebungshaft nur in speziellen Einrichtungen vollzogen werden darf. Abschiebungshaft dürfe auch nur Ultima Ratio sein. Die AG Abschiebungshaft im AK Asyl kritisiert in einer Pressemitteilung vom 29. April 2015 die Wiedereröffnung der JVA Büren. Außer dem Namen am Klingelschild ändere sich nichts. Selbst einfache Rückbaumaßnahmen, wie das Entfernen der Feinvergitterungen in Fenstern, würden nicht durchgeführt.