In einer Pres­se­er­klä­rung hat sich der Säch­si­sche Flücht­lings­rat am 3. August 2015 zum Dres­de­ner Zelt­la­ger für Flücht­lin­ge in der Bre­mer Stra­ße geäu­ßert. Der Auf­nah­me­druck sei kei­ne Recht­fer­ti­gung für huma­ni­tär und sozi­al untrag­ba­re Lösun­gen. Der Flücht­lings­rat stellt die Behaup­tung, die Not­un­ter­brin­gung in die­ser Form sei alter­na­tiv­los, auf den Prüf­stand und stellt dem­entspre­chend kri­ti­sche Fragen.

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