Die Wohn­sitz­nah­me­ver­pflich­tung macht das Leben nicht ein­fa­cher, nicht ein­mal für die deut­sche Büro­kra­tie. Am 29.9.2016 ist ein Rund­schrei­ben des Bundesarbeitsministeriums/der Bun­des­agen­tur für Arbeit erschie­nen, das bun­des­ein­heit­li­che Rege­lun­gen zur Zustän­dig­keit der Job­cen­ter im Zusam­men­hang mit Wohn­sitz­auf­la­gen ent­hält. Clau­di­us Voigt von der GGUA Müns­ter hat ver­sucht, den in der Bera­tung täti­gen Kolleg*innen die kom­pli­zier­te Mate­rie ver­ständ­lich zu machen. Nach­voll­zieh­ba­rer­wei­se macht er sich lus­tig über das für die Job­cen­ter bei­gefüg­te Sche­ma, anhand des­sen sie die Zustän­dig­keit im Fal­le einer Wohn­sitz­auf­la­ge ermit­teln sol­len. Sei­ne Fra­ge, ob die Ener­gie aller, die sich mit die­sem Zeug aus­ein­an­der­set­zen müs­sen, nicht bes­ser in die tat­säch­li­che För­de­rung von Inte­gra­ti­on und Teil­ha­be inves­tiert soll­te, statt in die Umset­zung einer gesetz­lich vor­ge­ge­be­nen Inte­gra­ti­ons­ver­hin­de­rung, ist nichts hin­zu­zu­fü­gen als ein Ja.

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