Der Arbeits­markt­zu­gang für Flücht­lin­ge soll­te ins­ge­samt ein­fa­cher wer­den, so die Begleit­theo­rie zu den ent­spre­chen­den Gesetz­ge­bungs­pro­zes­sen. Wie die Umset­zung in der Pra­xis aus­sieht, berich­tet die Wochen­zei­tung „Der Frei­tag“ am 6.6.2016 am Bei­spiel von Flücht­lin­gen in Müns­ter unter der Über­schrift „War­ten auf Erlaub­nis – Müs­sen Asyl­be­wer­ber um ihre Jobs ban­gen, weil die Arbeits­agen­tur über­las­tet ist?“.

Alle Beiträge von Fachpolitischer Newsletter N° 226 ansehen