19.03.2020

Auf­grund der not­wen­di­gen Ein­schrän­kun­gen im öffent­li­chen Leben kön­nen Geflüch­te­te nicht effek­tiv gegen Ableh­nun­gen vor­ge­hen – Abschie­bun­gen aus­set­zen und Men­schen aus Abschie­bungs­haft entlassen 

Ange­sichts der Aus­brei­tung des Coro­na-Virus ist Soli­da­ri­tät mit allen Men­schen unab­ding­bar. Maß­nah­men zur Ein­däm­mung sind grund­sätz­lich zu begrü­ßen; der Schutz und die pre­kä­re Situa­ti­on geflüch­te­ter Men­schen sind jedoch unbe­dingt mit­zu­be­den­ken – Soli­da­ri­tät muss für alle gelten.

Um die Infek­ti­ons­ge­fahr zu mini­mie­ren, sind alle Ter­mi­ne bei BAMF, Behör­den, Ämtern und Gerich­ten abzu­sa­gen. Es ist abzu­se­hen, dass das BAMF in der kom­men­den Zeit sich ver­mehrt auf Ent­schei­dun­gen kon­zen­triert und Ableh­nungs­be­schei­de erlas­sen wird, was betrof­fe­ne Asyl­su­chen­de vor ein kaum zu lösen­des Pro­blem stellt.

Es ist bereits jetzt zu beob­ach­ten, dass Bera­tungs­stel­len und Kanz­lei­en nach und nach schlie­ßen und Schutz­su­chen­den in drin­gen­den Ange­le­gen­hei­ten – gera­de  bei Ableh­nungs­be­schei­den – nicht mehr zur Ver­fü­gung ste­hen kön­nen. Der Zugang zu effek­ti­vem Rechts­schutz bei einer so lebens­wich­ti­gen behörd­li­chen Ent­schei­dung wie dem Asyl­ge­such ist für Betrof­fe­ne nicht mehr gewähr­leis­tet. PRO ASYL for­dert ent­spre­chend ein Mora­to­ri­um bei Ableh­nungs­be­schei­den. Betrof­fe­ne wären in die­ser Situa­ti­on nicht in der Lage, von ihrem indi­vi­du­el­len Recht Gebrauch zu machen und wirk­sam gegen behörd­li­che Ent­schei­dun­gen vorzugehen.

Ange­sichts der aktu­el­len Lage rund um die Coro­na-Pan­de­mie for­dert PRO ASYL gemein­sam in einem offe­nen Brief mit med­ico inter­na­tio­nal, dem Komi­tee für Grund­rech­te und Demo­kra­tie, der Bun­des­ar­beits­ge­mein­schaft Asyl in der Kir­che und dem Öku­me­ni­schen Netz­werk Asyl in der Kir­che NRW, Abschie­bun­gen in Her­kunfts­län­der und Über­stel­lun­gen euro­pa­weit grund­sätz­lich aus­zu­set­zen. Abschie­bun­gen erhö­hen das Risi­ko der Ver­brei­tung von Covid-19  und müs­sen des­halb ein­ge­stellt werden.

Men­schen, die dies­be­züg­lich in Abschie­bungs­haft sit­zen, müs­sen unver­züg­lich frei­ge­las­sen wer­den – jede Inhaf­tie­rung und Fest­hal­ten Betrof­fe­ner in Abschie­bungs­haft ist unter den gege­be­nen Umstän­den nicht zu rechtfertigen.

Es braucht jetzt eine kla­re Rege­lung, die für alle Betei­lig­ten (Behör­den, Gerich­te, Kanz­lei­en) Klar­heit und für die Betrof­fe­nen Rechts­si­cher­heit schafft.

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