Hinweise zu Folgeanträgen von syrischen Kriegsdienstverweigerern

Laut einem EuGH-Urteil müss­ten syri­sche Kriegs­dienst­ver­wei­ge­rer in der Regel Flücht­lings­sta­tus bekom­men. Für Per­so­nen, denen dies ver­wei­gert wur­de, stellt sich nun die Fra­ge nach einem Fol­ge­an­trag. PRO ASYL hält Fol­ge­an­trä­ge für sinn­voll und gibt hier recht­li­che Hin­wei­se zu dem The­ma. Anträ­ge soll­ten bis zum 19. Febru­ar 2021 gestellt werden. 

Zurück in die Zukunft: Syrienabschiebungen sind im Gespräch, während dort weiter Bomben fallen

Mit­ten im Som­mer­loch hat CDU-Poli­ti­ker Hasel­off eine Debat­te ange­sto­ßen, die wei­te­re Krei­se gezo­gen hat als es die Absur­di­tät des Vor­schlags ver­mu­ten ließ: Syri­sche Flücht­lin­ge sol­len bald in ihr Her­kunfts­land zurück­ge­schickt wer­den. Ange­sichts der kata­stro­pha­len Zustän­de im Land und der Gefah­ren für Rück­keh­rer ist das eine abso­lut abwe­gi­ge Idee.